Die Grunderwerbsteuer ist der größte Einzelposten der Kaufnebenkosten und der einzige, bei dem Sie nicht verhandeln können. Seit 2006 setzt jedes Land den Satz selbst fest, und die Spanne ist beträchtlich: Auf 400.000 € Kaufpreis liegen zwischen Bayern und Nordrhein-Westfalen 12.000 €.
Was in die Bemessungsgrundlage gehört
Besteuert wird die Gegenleistung, nicht der Verkehrswert. Das ist normalerweise der Kaufpreis, kann aber auch übernommene Lasten oder ein eingeräumtes Wohnrecht umfassen.
Bewegliches Inventar gehört nicht dazu. Wird die Einbauküche im Kaufvertrag getrennt mit einem realistischen Betrag ausgewiesen, sinkt die Bemessungsgrundlage entsprechend. Realistisch heißt: am Zeitwert orientiert — überzogene Ansätze fallen den Finanzämtern auf.
Wann sie fällig wird
Das Finanzamt erlässt den Bescheid nach der notariellen Beurkundung, in der Regel innerhalb weniger Wochen. Erst wenn er bezahlt ist, stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus — und ohne die trägt das Grundbuchamt den Eigentümerwechsel nicht ein.
Käufer und Verkäufer schulden die Steuer als Gesamtschuldner; im Kaufvertrag wird sie praktisch immer dem Käufer zugewiesen. Banken finanzieren sie meist nicht mit, sie muss aus Eigenkapital kommen.