Kaufnebenkosten-Rechner 2026

Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und Makler zusammen — der Betrag, den keine Bank finanziert.

Üblich sind rund 1,5 % einschließlich Grundbucheintrag.

Beim Wohnungskauf wird sie seit 2020 geteilt; 3,57 % ist der übliche Käuferanteil inkl. USt.

46.280,00 € Nebenkosten — 33.720,00 € Eigenkapital bleiben für den Kaufpreis

Grunderwerbsteuer
26.000,00 €
Notar und Grundbuch
6.000,00 €
Maklerprovision
14.280,00 €
Nebenkosten gesamt
46.280,00 €
Nebenkosten in % des Kaufpreises
11,57 %
Gesamtkosten
446.280,00 €
Eigenkapital nach den Nebenkosten
33.720,00 €
Benötigtes Darlehen
366.280,00 €

Nebenkosten sind der Grund, warum ein Immobilienkauf mehr Eigenkapital braucht, als der Kaufpreis vermuten lässt. Banken finanzieren sie in der Regel nicht mit: Sie schaffen keinen beleihbaren Wert, sondern verschwinden im Moment des Kaufs.

Je nach Bundesland und Maklersituation liegen sie zwischen etwa 6 % und 12 % des Kaufpreises.

Die vier Posten

Die Grunderwerbsteuer ist der größte und der einzige, der allein vom Standort abhängt. Notar- und Grundbuchkosten folgen dem Gerichts- und Notarkostengesetz und sind damit bundesweit gleich; als Faustregel gelten rund 1,5 % zusammen, davon etwa ein Drittel für das Grundbuch.

Die Maklerprovision ist der einzige verhandelbare Posten — und der einzige, der ganz entfallen kann. Beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch Privatpersonen muss der Verkäufer seit Dezember 2020 mindestens die Hälfte tragen.

Warum das Eigenkapital vorher reichen muss

Die meisten Banken erwarten, dass die Nebenkosten vollständig aus Eigenkapital gedeckt sind, und finanzieren darüber hinaus 80 bis 100 % des Kaufpreises. Wer knapp kalkuliert, sollte die Nebenkosten zuerst abziehen und erst den Rest als Eigenkapital für den Kaufpreis ansetzen — genau in dieser Reihenfolge rechnet der Rechner.

Häufige Fragen

Kann ich die Nebenkosten mitfinanzieren?
Manche Banken bieten eine Vollfinanzierung inklusive Nebenkosten an, verlangen dafür aber einen spürbaren Zinsaufschlag und eine sehr gute Bonität. Rechnerisch verlängert sich die Tilgung deutlich, weil dem Darlehen kein Gegenwert gegenübersteht.
Sind Notarkosten verhandelbar?
Nein. Sie ergeben sich aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz und sind bei jedem Notar identisch. Verhandelbar ist nur, welche zusätzlichen Leistungen — etwa ein Notaranderkonto — überhaupt in Anspruch genommen werden.

Quellen

Stand der Werte: 2026. Die Ergebnisse sind Orientierungswerte und ersetzen keine Steuerberatung.

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