Werte für 2026

Rechnen mit den Zahlen, die wirklich gelten

Grundfreibetrag 12.348 €, Beitragsbemessungsgrenzen 69.750 € und 101.400 €, Soli-Freigrenze 20.350 €, Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer: Zum 1. Januar 2026 hat sich fast jede Rechengröße bewegt. Diese Rechner sind darauf umgestellt, und jede Zahl steht mit ihrer Quelle auf der Seite, die sie benutzt.

Alle Rechner ansehen

Gehalt und Sozialversicherung

Vom Brutto zum Netto, Beiträge, Minijob und Übergangsbereich.

Steuern

Einkommensteuertarif, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Werbungskosten.

Immobilien

Grunderwerbsteuer und die übrigen Kaufnebenkosten.

Wie hier gerechnet wird

Der Steuertarif kommt direkt aus § 32a EStG in der ab 2026 geltenden Fassung, die Vorsorgepauschale aus § 39b EStG und dem BMF-Schreiben vom 14. August 2025, die Beitragssätze und Bemessungsgrenzen aus der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung.

Die Steuerklassen V und VI fehlen bewusst: Sie werden über einen Vergleich zweier Tarifbeträge gerechnet, dessen Kappungsgrenzen sich in den zugänglichen Quellen widersprachen. Solange das nicht aus dem amtlichen Programmablaufplan bestätigt ist, steht hier lieber nichts als eine Zahl, die richtig aussieht und es nicht ist.