Werte für 2026
Rechnen mit den Zahlen, die wirklich gelten
Grundfreibetrag 12.348 €, Beitragsbemessungsgrenzen 69.750 € und 101.400 €, Soli-Freigrenze 20.350 €, Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer: Zum 1. Januar 2026 hat sich fast jede Rechengröße bewegt. Diese Rechner sind darauf umgestellt, und jede Zahl steht mit ihrer Quelle auf der Seite, die sie benutzt.
Alle Rechner ansehenGehalt und Sozialversicherung
Vom Brutto zum Netto, Beiträge, Minijob und Übergangsbereich.
Brutto-Netto-Rechner 2026
Vom Bruttogehalt zum Netto: Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und alle vier Sozialversicherungszweige, gerechnet mit den Werten für 2026.
Sozialversicherung-Rechner 2026
Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil in allen vier Zweigen, mit den Beitragsbemessungsgrenzen 2026.
Midijob-Rechner 2026 — Übergangsbereich
Zwischen 603,01 € und 2.000 € zahlen Sie weniger Sozialversicherung, der Arbeitgeber mehr. Der Rechner zeigt, wie viel.
Minijob-Rechner 2026
Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2026 bei 603 € im Monat. Der Rechner zeigt die Grenze in Stunden und was darüber passiert.
Rentenpunkte-Rechner 2026
Wie viele Entgeltpunkte ein Jahr Arbeit bringt — ein Durchschnittsverdienst ist genau ein Punkt.
Steuern
Einkommensteuertarif, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Werbungskosten.
Einkommensteuer-Rechner 2026
Der Tarif nach § 32a EStG auf Ihr zu versteuerndes Einkommen — mit Grenz- und Durchschnittssteuersatz nebeneinander.
Pendlerpauschale-Rechner 2026
38 Cent je Kilometer — seit 2026 schon ab dem ersten. Der Rechner zeigt die Pauschale und was sie an Steuer spart.
Kirchensteuer-Rechner 2026
8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % überall sonst — gerechnet auf die Lohnsteuer, nicht auf das Gehalt.
Solidaritätszuschlag-Rechner 2026
Der Soli beginnt erst, wenn die Lohnsteuer 20.350 € übersteigt — und wächst danach eine Weile langsam an.
Immobilien
Grunderwerbsteuer und die übrigen Kaufnebenkosten.
Wie hier gerechnet wird
Der Steuertarif kommt direkt aus § 32a EStG in der ab 2026 geltenden Fassung, die Vorsorgepauschale aus § 39b EStG und dem BMF-Schreiben vom 14. August 2025, die Beitragssätze und Bemessungsgrenzen aus der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung.
Die Steuerklassen V und VI fehlen bewusst: Sie werden über einen Vergleich zweier Tarifbeträge gerechnet, dessen Kappungsgrenzen sich in den zugänglichen Quellen widersprachen. Solange das nicht aus dem amtlichen Programmablaufplan bestätigt ist, steht hier lieber nichts als eine Zahl, die richtig aussieht und es nicht ist.