Brutto-Netto-Rechner 2026

Vom Bruttogehalt zum Netto: Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und alle vier Sozialversicherungszweige, gerechnet mit den Werten für 2026.

Ihr Gehalt vor allen Abzügen.

Entscheidet über den Kirchensteuersatz und den Pflegebeitrag in Sachsen.

Ab dem zweiten Kind sinkt der Pflegebeitrag je Kind um 0,25 Punkte.

Durchschnitt 2026: 2,9 %. Ihre Kasse nennt den eigenen Satz.

2.605,50 € netto im Monat, 31.266,00 € im Jahr

Netto im Monat
2.605,50 €
Netto im Jahr
31.266,00 €
Lohnsteuer im Jahr
6.294,00 €
Solidaritätszuschlag
0,00 €
Kirchensteuer
0,00 €
Krankenversicherung
4.200,00 €
Pflegeversicherung
1.152,00 €
Rentenversicherung
4.464,00 €
Arbeitslosenversicherung
624,00 €
Abgabenquote
34,86 %
Kosten für den Arbeitgeber im Jahr
58.152,00 €

Zwischen dem Betrag im Arbeitsvertrag und dem Betrag auf dem Konto liegen zwei getrennte Systeme: das Steuerrecht und die Sozialversicherung. Beide greifen auf dasselbe Brutto zu, rechnen aber nach eigenen Regeln, mit eigenen Grenzen und in eigener Reihenfolge.

Dieser Rechner geht den Weg in der Reihenfolge, die auch das Lohnbüro nimmt: erst die Vorsorgepauschale und die Pauschbeträge vom Jahresbrutto abziehen, dann den Tarif nach § 32a EStG anwenden, dann Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer darauf, und getrennt davon die vier Sozialversicherungsbeiträge.

Was vor der Steuer abgezogen wird

Vom hochgerechneten Jahresbrutto gehen zuerst der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230,00 € und der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36,00 € ab. Beide bekommt jeder, ohne einen einzigen Beleg.

Dazu kommt die Vorsorgepauschale: ein typisierter Ersatz für Ihre Vorsorgeaufwendungen, der nicht mit den tatsächlich gezahlten Beiträgen übereinstimmen muss. Sie besteht aus der halben Rentenversicherung, dem Arbeitnehmeranteil an Kranken- und Pflegeversicherung und — seit 2026 neu — einem Teil für die Arbeitslosenversicherung, der allerdings nur zählt, solange er zusammen mit Kranken- und Pflegeteil unter 1.900 € bleibt. Ab etwa 22.000 € Jahresbrutto ist dieser Raum aufgebraucht.

Die Mindestvorsorgepauschale, die bis 2025 kleine Einkommen schützte, ist zum 1. Januar 2026 weggefallen.

Der Tarif selbst

Bis 12.348,00 € zu versteuerndem Einkommen fällt gar keine Steuer an. Darüber beginnt die erste Progressionszone bei 14 % und steigt bis 17.799,00 € auf knapp 24 %. In der zweiten Zone klettert der Grenzsteuersatz weiter bis auf 42 %, die ab 69.879,00 € für jeden weiteren Euro gelten. Ab 277.826,00 € sind es 45 %.

Wichtig ist der Unterschied zwischen Grenz- und Durchschnittssteuersatz: 42 % zahlt niemand auf das ganze Einkommen, sondern nur auf den Teil oberhalb der Schwelle. Wer 80.000 € verdient, liegt im Schnitt deutlich darunter.

Steuerklasse III rechnet mit dem Splittingtarif: der Tarif wird auf das halbe Einkommen angewendet und das Ergebnis verdoppelt. Das ist der Grund, warum Klasse III bei gleichem Brutto immer günstiger ausfällt als Klasse I.

Die Beitragsbemessungsgrenzen

Sozialversicherungsbeiträge werden nicht vom ganzen Gehalt genommen. Für Kranken- und Pflegeversicherung endet die Bemessung bei 69.750,00 € im Jahr, für Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 101.400,00 €. Seit 2025 gelten in Ost und West dieselben Werte.

Wer über 77.400,00 € im Jahr verdient, darf die gesetzliche Krankenversicherung verlassen. Dieser Rechner geht von gesetzlicher Versicherung aus; bei privater Versicherung wären die Kranken- und Pflegezeilen durch Ihre Prämie zu ersetzen.

Oberhalb der Grenzen steigt der Nettolohn deshalb schneller als darunter: von jedem weiteren Euro geht nur noch Steuer ab.

Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Der Soli ist 2026 für die meisten Arbeitnehmer verschwunden: Er fällt erst an, wenn die Lohnsteuer selbst 20.350,00 € übersteigt (bei Zusammenveranlagung 40.700,00 €). Direkt oberhalb dieser Freigrenze greift eine Milderungszone, in der der Zuschlag langsam auf die vollen 5,5 % zuwächst.

Die Kirchensteuer beträgt 8 % der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg und 9 % in allen anderen Ländern. Sie wird auf eine Bemessungsgrundlage gerechnet, die um die Kinderfreibeträge gekürzt ist — auch dann, wenn die Lohnsteuer selbst diese Freibeträge nicht berücksichtigt.

Wofür dieser Rechner nicht gedacht ist

Die Steuerklassen V und VI fehlen bewusst. Sie werden nicht nach dem normalen Tarif gerechnet, sondern über einen Vergleich zweier Tarifbeträge mit eigenen Kappungsgrenzen. Solange diese Grenzen nicht aus dem amtlichen Programmablaufplan bestätigt sind, wird hier keine Zahl ausgegeben, die richtig aussieht und es nicht ist.

Ebenfalls nicht abgebildet: geldwerte Vorteile, betriebliche Altersvorsorge, Einmalzahlungen nach der Fünftelregelung, Kurzarbeit und Freibeträge aus dem Lohnsteuerermäßigungsverfahren. Das Ergebnis ist die Abrechnung eines gewöhnlichen laufenden Monatsgehalts.

Häufige Fragen

Warum weicht das Ergebnis von meiner Gehaltsabrechnung ab?
Am häufigsten liegt es am Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse — der Durchschnitt von 2,9 % ist nur ein Mittelwert, die Spanne reicht von etwa 1,8 % bis über 4 %. Danach kommen Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte, betriebliche Altersvorsorge und geldwerte Vorteile wie ein Dienstwagen in Frage.
Was ist die Vorsorgepauschale und warum sehe ich sie auf der Abrechnung nicht?
Sie ist ein reiner Rechenschritt im Lohnsteuerabzug und taucht auf keiner Zeile der Abrechnung auf. Das Lohnbüro zieht sie vom Jahresbrutto ab, bevor der Tarif greift. Ihre tatsächlichen Beiträge werden davon nicht berührt — der Unterschied wird erst in der Steuererklärung ausgeglichen.
Lohnt sich der Wechsel von Steuerklasse IV auf III und V?
Für das gemeinsame Jahresergebnis ändert die Steuerklasse nichts: sie verschiebt nur, wann das Geld fließt. III und V bringen dem besser verdienenden Partner mehr Netto im Monat und führen fast immer zur Pflichtveranlagung, bei der nachgezahlt oder erstattet wird. IV mit Faktor verteilt die Last im Jahr am genauesten.
Warum zahle ich als Kinderloser mehr Pflegeversicherung?
Der Zuschlag von 0,6 Punkten trifft Kinderlose ab 23 Jahren und wird allein vom Arbeitnehmer getragen. Umgekehrt sinkt der Beitrag ab dem zweiten Kind unter 25 um je 0,25 Punkte, bis zum fünften Kind.
Wieso zieht Sachsen mehr Pflegeversicherung ab?
Sachsen hat den Buß- und Bettag als Feiertag behalten, statt ihn wie die übrigen Länder gegen den Arbeitgeberanteil einzutauschen. Deshalb trägt dort der Arbeitnehmer 2,3 % und der Arbeitgeber 1,3 % statt je 1,8 %.

Quellen

Stand der Werte: 2026. Die Ergebnisse sind Orientierungswerte und ersetzen keine Steuerberatung.

Passt dazu