Die Geringfügigkeitsgrenze ist seit 2022 an den Mindestlohn gekoppelt: Sie entspricht dem Verdienst aus zehn Wochenstunden zum Mindestlohn. Steigt der Mindestlohn, steigt die Grenze mit — 2026 liegt sie bei 603 € im Monat und damit 7.236 € im Jahr.
Ein Minijob ist für den Beschäftigten abgabenfrei bis auf den Rentenversicherungsbeitrag, von dem man sich befreien lassen kann. Der Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge.
Was beim Überschreiten passiert
Ab 603,01 € beginnt der Übergangsbereich. Die volle Sozialversicherungspflicht setzt ein, allerdings mit abgesenktem Arbeitnehmeranteil, der bis 2.000,00 € langsam ansteigt.
Gelegentliches Überschreiten ist erlaubt: In bis zu zwei Kalendermonaten im Jahr darf der Verdienst unvorhersehbar über der Grenze liegen, höchstens jeweils bis zum Doppelten der Grenze.
Die Rentenversicherung im Minijob
Minijobs sind rentenversicherungspflichtig; der Arbeitnehmer zahlt die Differenz zwischen dem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers und dem vollen Satz. Eine Befreiung ist auf Antrag möglich, kostet aber Anwartschaften und den Zugang zur Erwerbsminderungsrente.