Der Arbeitgeber zahlt zum Bruttogehalt seinen Anteil an der Sozialversicherung: 9,3 Prozent Rente, 1,3 Prozent Arbeitslosenversicherung, 7,3 Prozent Krankenversicherung plus die Hälfte des Zusatzbeitrags und 1,8 Prozent Pflege. Zusammen sind das rund 21 Prozent.
Dazu kommen die Umlagen U1, U2 und U3 sowie der Beitrag zur Berufsgenossenschaft. In der Summe liegen die Personalkosten damit etwa ein Viertel über dem Bruttogehalt — und das ist noch vor Arbeitsplatz, Ausstattung und Weiterbildung.
Warum der Stundensatz so viel höher liegt
Bezahlt werden zwölf Monate, gearbeitet wird weniger: Bei 30 Urlaubstagen und etwa zehn Feiertagen fallen rund 40 der 261 Arbeitstage aus. Der Kostensatz je tatsächlich geleisteter Stunde liegt deshalb rund zwanzig Prozent über der Rechnung mit vollen Monaten.
Rechnet man Krankheitstage mit — im Schnitt liegen sie bei etwa fünfzehn im Jahr —, verschiebt sich der Satz weiter. Für die Kalkulation eines Stundensatzes gegenüber Kunden ist das die maßgebliche Zahl, nicht das Monatsbrutto geteilt durch 160.
Die Beitragsbemessungsgrenzen
Oberhalb bestimmter Gehälter steigen die Beiträge nicht weiter. Für Kranken- und Pflegeversicherung endet die Bemessung 2026 bei 5 812,50 Euro im Monat, für Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 8 450 Euro.
Deshalb sinkt der prozentuale Aufschlag bei hohen Gehältern spürbar. Ein Gehalt von 12 000 Euro kostet den Arbeitgeber prozentual deutlich weniger als eines von 4 000 — in absoluten Zahlen natürlich mehr.