Urlaubsanspruch-Rechner

Wie viele Urlaubstage zustehen — nach Bundesurlaubsgesetz, auch anteilig.

Null bedeutet: nur den gesetzlichen Mindesturlaub rechnen.

30 Urlaubstage bei 5 Arbeitstagen je Woche.

Urlaubsanspruch
30 Urlaubstage bei 5 Arbeitstagen je Woche
Gesetzlicher Mindesturlaub im vollen Jahr
20 Tage nach § 3 BUrlG
Anteilig
voller Jahresanspruch, keine anteilige Kürzung
Noch offen
noch kein Urlaub genommen
Hinweis
Der vertragliche Urlaub übersteigt den gesetzlichen. Nur der gesetzliche Teil genießt den vollen Schutz des BUrlG — für den darüber hinausgehenden Teil darf der Vertrag eigene Verfallsregeln vorsehen.

§ 3 BUrlG nennt 24 Werktage Mindesturlaub — gerechnet auf eine Sechs-Tage-Woche, weil das Gesetz Werktage von Montag bis Samstag zählt. Bei einer Fünf-Tage-Woche entspricht das 20 Tagen, bei drei Tagen zwölf.

Die Umrechnung geht immer über die Wochenarbeitstage, nie über die Stunden. Wer an fünf Tagen halbtags arbeitet, hat denselben Urlaubsanspruch in Tagen wie ein Vollzeitbeschäftigter — nur ist jeder Urlaubstag ein halber Arbeitstag.

Anteiliger Urlaub beim Ein- und Austritt

Wer unterjährig anfängt, erwirbt nach § 5 BUrlG ein Zwölftel je vollem Beschäftigungsmonat. Bruchteile von mindestens einem halben Tag werden dabei aufgerundet — allerdings nur beim Teilurlaub, nicht beim vollen Jahresanspruch.

Beim Ausscheiden kommt es auf den Zeitpunkt an: Wer nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Jahreshälfte geht, hat den vollen Jahresanspruch erworben. Wer bis zum 30. Juni geht, bekommt nur den anteiligen — eine Regel, die viele Abrechnungen falsch machen.

Verfall und Übertragung

Urlaub verfällt grundsätzlich zum Jahresende, eine Übertragung bis zum 31. März ist nur bei dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen vorgesehen. Der Europäische Gerichtshof hat diese Regel jedoch entschärft.

Nach der Rechtsprechung verfällt Urlaub nur, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig und konkret auf den drohenden Verfall hingewiesen hat. Ohne diesen Hinweis sammelt sich der Anspruch an — auch über Jahre.

Häufige Fragen

Zählen Feiertage als Urlaubstage?
Nein. Fällt ein gesetzlicher Feiertag in den Urlaub, wird er nicht angerechnet — er ist ohnehin arbeitsfrei. Dasselbe gilt für Krankheitstage im Urlaub, sofern ein ärztliches Attest vorliegt.
Was passiert mit Resturlaub bei Kündigung?
Nicht genommener Urlaub ist abzugelten, also in Geld auszuzahlen — § 7 Abs. 4 BUrlG. Das ist der einzige Fall, in dem Urlaub durch Geld ersetzt werden darf; im laufenden Arbeitsverhältnis ist eine Abgeltung unzulässig.

Quellen

Stand der Werte: 2026. Die Ergebnisse sind Orientierungswerte und ersetzen keine Steuerberatung.

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