Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Bei Mehrlings- und Frühgeburten sowie bei einem Kind mit Behinderung verlängert sich die Frist danach auf zwölf Wochen.
In dieser Zeit besteht ein Beschäftigungsverbot: Vor der Geburt kann die Schwangere ausdrücklich darauf verzichten, nach der Geburt nicht. Das Verbot nach der Entbindung ist absolut.
Wie sich das Einkommen zusammensetzt
Die Krankenkasse zahlt Mutterschaftsgeld von höchstens 13 Euro je Kalendertag, also rund 390 Euro im Monat. Die Differenz zum bisherigen Nettoentgelt trägt der Arbeitgeber als Zuschuss — zusammen bleibt das Nettoeinkommen erhalten.
Der Arbeitgeber bekommt diesen Zuschuss über das Umlageverfahren U2 vollständig erstattet, und zwar unabhängig von der Betriebsgröße. Deshalb entsteht ihm durch den Mutterschutz kein finanzieller Nachteil, was gelegentlich anders dargestellt wird.
Wenn die Geburt nicht am Termin liegt
Kommt das Kind später als errechnet, verlängert sich die Frist vorne — die acht Wochen danach bleiben ungekürzt. Kommt es früher, werden die nicht ausgeschöpften Tage der Vorfrist hinten angehängt.
Das ist der Grund, warum die Schutzfrist nach der Geburt in Einzelfällen über acht Wochen hinausgeht, ohne dass eine Frühgeburt im medizinischen Sinn vorliegt. Der Rechner arbeitet mit dem errechneten Termin; nach der Geburt zählt das tatsächliche Datum.