Mutterschutz-Rechner

Schutzfristen vor und nach der Geburt — mit Mutterschaftsgeld und Zuschuss.

Schutzfrist vom 20.10.2026 bis 26.01.2027 — 98 Kalendertage bei vollem Nettoentgelt.

Beginn der Schutzfrist
20.10.2026 — sechs Wochen vor dem Termin
Ende der Schutzfrist
26.01.2027 — 8 Wochen nach der Geburt
Dauer
98 Kalendertage, also 14 Wochen
Mutterschaftsgeld der Krankenkasse
13,00 € je Kalendertag von der Krankenkasse, rund 390,00 € im Monat
Zuschuss des Arbeitgebers
60,33 € je Kalendertag vom Arbeitgeber, rund 1.810,00 € im Monat — zusammen bleibt das Nettoentgelt von 2.200,00 € erhalten. Der Arbeitgeber bekommt diesen Zuschuss über die Umlage U2 vollständig erstattet.

Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Bei Mehrlings- und Frühgeburten sowie bei einem Kind mit Behinderung verlängert sich die Frist danach auf zwölf Wochen.

In dieser Zeit besteht ein Beschäftigungsverbot: Vor der Geburt kann die Schwangere ausdrücklich darauf verzichten, nach der Geburt nicht. Das Verbot nach der Entbindung ist absolut.

Wie sich das Einkommen zusammensetzt

Die Krankenkasse zahlt Mutterschaftsgeld von höchstens 13 Euro je Kalendertag, also rund 390 Euro im Monat. Die Differenz zum bisherigen Nettoentgelt trägt der Arbeitgeber als Zuschuss — zusammen bleibt das Nettoeinkommen erhalten.

Der Arbeitgeber bekommt diesen Zuschuss über das Umlageverfahren U2 vollständig erstattet, und zwar unabhängig von der Betriebsgröße. Deshalb entsteht ihm durch den Mutterschutz kein finanzieller Nachteil, was gelegentlich anders dargestellt wird.

Wenn die Geburt nicht am Termin liegt

Kommt das Kind später als errechnet, verlängert sich die Frist vorne — die acht Wochen danach bleiben ungekürzt. Kommt es früher, werden die nicht ausgeschöpften Tage der Vorfrist hinten angehängt.

Das ist der Grund, warum die Schutzfrist nach der Geburt in Einzelfällen über acht Wochen hinausgeht, ohne dass eine Frühgeburt im medizinischen Sinn vorliegt. Der Rechner arbeitet mit dem errechneten Termin; nach der Geburt zählt das tatsächliche Datum.

Häufige Fragen

Darf ich vor der Geburt trotzdem arbeiten?
Ja, in den sechs Wochen vor dem Termin ist der Verzicht möglich und jederzeit widerruflich. Nach der Entbindung gilt dagegen ein absolutes Beschäftigungsverbot, von dem es keine Ausnahme gibt.
Was ist der Unterschied zwischen Mutterschutz und Elternzeit?
Der Mutterschutz ist ein gesetzliches Beschäftigungsverbot rund um die Geburt mit vollem Entgeltersatz. Die Elternzeit ist eine unbezahlte Freistellung von bis zu drei Jahren, während der Elterngeld beantragt werden kann — beides folgt aufeinander, nicht nebeneinander.

Quellen

Stand der Werte: 2026. Die Ergebnisse sind Orientierungswerte und ersetzen keine Steuerberatung.

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