Sozialversicherung-Rechner 2026

Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil in allen vier Zweigen, mit den Beitragsbemessungsgrenzen 2026.

Nur für Sachsen relevant: dort ist die Pflegeversicherung anders verteilt.

870,00 € Arbeitnehmeranteil, 846,00 € Arbeitgeberanteil im Monat

Arbeitnehmeranteil im Monat
870,00 €
Arbeitgeberanteil im Monat
846,00 €
Gesamtbeitrag im Monat
1.716,00 €
davon Krankenversicherung (AN)
350,00 €
davon Pflegeversicherung (AN)
96,00 €
davon Rentenversicherung (AN)
372,00 €
davon Arbeitslosenversicherung (AN)
52,00 €
Ihr Pflegesatz
2,4 %
Bemessung Kranken/Pflege im Monat
4.000,00 €
Bemessung Rente/Arbeitslos im Monat
4.000,00 €

Vier Zweige, zwei Bemessungsgrenzen, ein Zuschlag, der nur eine Seite trifft: die Sozialversicherung ist keine einzige Zahl, sondern vier getrennte Rechnungen auf demselben Gehalt.

Dieser Rechner zeigt beide Seiten. Für Arbeitnehmer ist der eigene Anteil interessant, für Arbeitgeber die Summe, die auf das Bruttogehalt noch obendrauf kommt.

Die vier Zweige und ihre Sätze

Rentenversicherung 18,6 %, Arbeitslosenversicherung 2,6 %, Krankenversicherung 14,6 % plus dem Zusatzbeitrag Ihrer Kasse, Pflegeversicherung 3,6 %. Drei davon werden hälftig geteilt.

Der Zuschlag für Kinderlose über 23 von 0,6 Punkten wird dagegen allein vom Arbeitnehmer getragen. In die andere Richtung wirkt der Kinderabschlag: ab dem zweiten Kind unter 25 sinkt der Beitrag je Kind um 0,25 Punkte, höchstens um einen ganzen Punkt.

Warum die Grenzen so wichtig sind

Kranken- und Pflegeversicherung rechnen höchstens bis 5.812,50 € im Monat, Renten- und Arbeitslosenversicherung bis 8.450,00 €. Jeder Euro darüber ist beitragsfrei.

Das erklärt einen Effekt, der viele überrascht: Eine Gehaltserhöhung oberhalb der Grenzen kommt anteilig deutlich stärker beim Nettolohn an als eine gleich große Erhöhung darunter.

Häufige Fragen

Ist der Arbeitgeberanteil wirklich mein Geld?
Ökonomisch ja — er gehört zu den Kosten Ihrer Stelle und wird bei Gehaltsverhandlungen mitgerechnet. Rechtlich schuldet ihn der Arbeitgeber und er erscheint nicht in Ihrem Brutto. Beide Sichtweisen sind gebräuchlich, sie beantworten nur verschiedene Fragen.
Was ist der Zusatzbeitrag und kann ich ihm ausweichen?
Jede Krankenkasse erhebt zusätzlich zum allgemeinen Satz einen eigenen Beitrag, 2026 im Schnitt 2,9 %. Er wird hälftig geteilt. Ein Kassenwechsel ist möglich, die Bindungsfrist beträgt in der Regel zwölf Monate.

Quellen

Stand der Werte: 2026. Die Ergebnisse sind Orientierungswerte und ersetzen keine Steuerberatung.

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