Vier Zweige, zwei Bemessungsgrenzen, ein Zuschlag, der nur eine Seite trifft: die Sozialversicherung ist keine einzige Zahl, sondern vier getrennte Rechnungen auf demselben Gehalt.
Dieser Rechner zeigt beide Seiten. Für Arbeitnehmer ist der eigene Anteil interessant, für Arbeitgeber die Summe, die auf das Bruttogehalt noch obendrauf kommt.
Die vier Zweige und ihre Sätze
Rentenversicherung 18,6 %, Arbeitslosenversicherung 2,6 %, Krankenversicherung 14,6 % plus dem Zusatzbeitrag Ihrer Kasse, Pflegeversicherung 3,6 %. Drei davon werden hälftig geteilt.
Der Zuschlag für Kinderlose über 23 von 0,6 Punkten wird dagegen allein vom Arbeitnehmer getragen. In die andere Richtung wirkt der Kinderabschlag: ab dem zweiten Kind unter 25 sinkt der Beitrag je Kind um 0,25 Punkte, höchstens um einen ganzen Punkt.
Warum die Grenzen so wichtig sind
Kranken- und Pflegeversicherung rechnen höchstens bis 5.812,50 € im Monat, Renten- und Arbeitslosenversicherung bis 8.450,00 €. Jeder Euro darüber ist beitragsfrei.
Das erklärt einen Effekt, der viele überrascht: Eine Gehaltserhöhung oberhalb der Grenzen kommt anteilig deutlich stärker beim Nettolohn an als eine gleich große Erhöhung darunter.