Midijob-Rechner 2026 — Übergangsbereich

Zwischen 603,01 € und 2.000 € zahlen Sie weniger Sozialversicherung, der Arbeitgeber mehr. Der Rechner zeigt, wie viel.

Der Übergangsbereich läuft von 603,01 € bis 2.000 €.

180,77 € Ihr Anteil statt 253,80 € — 73,03 € gespart

Einordnung
Midijob — im Übergangsbereich
Beitragspflichtige Einnahme (gesamt)
1.083,26 €
Bemessung für Ihren Anteil
854,69 €
Ihr Beitrag im Monat
180,77 €
Beitrag ohne Übergangsbereich
253,80 €
Ersparnis im Monat
73,03 €
Ersparnis im Jahr
876,40 €

Der Übergangsbereich schließt die Lücke zwischen Minijob und normaler Beschäftigung. Ohne ihn würde ein Euro über der Geringfügigkeitsgrenze schlagartig den vollen Beitragssatz auslösen — der Nettolohn würde beim Mehrverdienst sinken.

Stattdessen wird die beitragspflichtige Einnahme künstlich abgesenkt und wächst über die Spanne bis 2.000 € langsam an das echte Entgelt heran. Der Arbeitgeber trägt die Differenz.

Wie die Absenkung gerechnet wird

§ 20 Abs. 2a SGB IV leitet aus dem Faktor F — 2026 beträgt er 0,6619 — zwei lineare Formeln ab. Die eine liefert die beitragspflichtige Einnahme für den Gesamtbeitrag, die andere die kleinere Bemessungsgrundlage, aus der allein Ihr Anteil berechnet wird.

An der Untergrenze von 603,00 € ist Ihr Anteil praktisch null; an der Obergrenze von 2.000,00 € stimmen beide Bemessungsgrundlagen mit dem Entgelt überein und der Vorteil ist aufgebraucht.

Was der Übergangsbereich nicht ändert

Ihre Rentenansprüche bleiben unangetastet: Seit 2023 werden die Entgeltpunkte aus dem vollen Arbeitsentgelt berechnet, nicht aus der abgesenkten Bemessungsgrundlage. Der geringere Beitrag kostet Sie also keine Rente.

Die Lohnsteuer läuft getrennt davon und kennt keinen Übergangsbereich. In Steuerklasse I fällt bei diesen Beträgen meist ohnehin keine an.

Häufige Fragen

Was passiert bei genau 603 €?
Das ist noch ein Minijob. Der Übergangsbereich beginnt bei 603,01 € — die Geringfügigkeitsgrenze selbst gehört nicht dazu.
Zahlt der Arbeitgeber im Midijob mehr als sonst?
Ja. Er trägt die Differenz zwischen dem Gesamtbeitrag und Ihrem abgesenkten Anteil. Am unteren Rand der Spanne kommt er damit fast für den ganzen Beitrag auf.

Quellen

Stand der Werte: 2026. Die Ergebnisse sind Orientierungswerte und ersetzen keine Steuerberatung.

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