Ein Monat hat keine feste Zahl an Arbeitsstunden: mal vier, mal fünf Wochen. Für die Umrechnung wird deshalb mit dem Durchschnitt gerechnet — Wochenstunden mal 4,348, dem Zwölftel eines Jahres in Wochen.
Bei einer 40-Stunden-Woche sind das 173,9 Stunden im Monat. Wer stattdessen mit vier Wochen rechnet, kommt auf 160 und überschätzt den Stundenlohn um rund neun Prozent.
Brutto bleibt brutto
Diese Rechnung arbeitet mit dem Bruttogehalt. Was davon netto ankommt, hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer, Kinderfreibeträgen und Krankenkasse ab — dafür gibt es den Brutto-Netto-Rechner.
Für den Vergleich zweier Stellenangebote ist brutto trotzdem die richtige Größe, weil die Abzüge bei beiden gleich wirken. Anders wird es erst bei Zusatzleistungen wie Dienstwagen oder betrieblicher Altersvorsorge.
Was der Stundenlohn nicht zeigt
Urlaubstage, Feiertage und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sind im Monatsgehalt enthalten, tauchen im rechnerischen Stundenlohn aber nicht auf. Eine Stelle mit dreißig Urlaubstagen ist bei gleichem Stundenlohn spürbar besser als eine mit zwanzig.
Ebenso wenig erfasst er unbezahlte Überstunden. Wer regelmäßig fünf Stunden mehr arbeitet, als im Vertrag stehen, hat bei 40 vereinbarten Stunden real einen um elf Prozent niedrigeren Stundenlohn.