Einkommensteuer-Rechner 2026

Der Tarif nach § 32a EStG auf Ihr zu versteuerndes Einkommen — mit Grenz- und Durchschnittssteuersatz nebeneinander.

Nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen.

8.835,00 € Steuer — 19,63 % im Schnitt, 34,00 % auf den nächsten Euro

Einkommensteuer
8.835,00 €
Solidaritätszuschlag
0,00 €
Steuer und Soli zusammen
8.835,00 €
Durchschnittssteuersatz
19,63 %
Grenzsteuersatz
34 %
Tarifzone
zweite Progressionszone
Verbleibend
36.165,00 €

Der Einkommensteuertarif ist eine durchgehende Formel, keine Tabelle mit Stufen. Deshalb springt die Steuer nirgends: Wer einen Euro mehr verdient, zahlt nie mehr als diesen Euro an zusätzlicher Steuer.

Der Rechner zeigt beide Sätze nebeneinander, weil sie oft verwechselt werden. Der Grenzsteuersatz gilt für den nächsten verdienten Euro, der Durchschnittssteuersatz für das gesamte Einkommen — und liegt immer deutlich darunter.

Die fünf Zonen

Bis 12.348,00 € bleibt das Einkommen steuerfrei. Von dort bis 17.799,00 € steigt der Grenzsteuersatz von 14 % auf knapp 24 %, danach bis 69.878,00 € weiter auf 42 %.

Zwischen 69.879,00 € und 277.825,00 € bleibt es bei 42 % für jeden weiteren Euro, darüber gelten 45 %. Diese letzten beiden Zonen sind Geraden, keine Kurven — die Progression endet hier.

Warum Splitting entlastet

Beim Splittingtarif wird das gemeinsame Einkommen halbiert, der Grundtarif darauf angewendet und das Ergebnis verdoppelt. Weil der Tarif progressiv ist, fällt auf zweimal die Hälfte weniger Steuer an als auf das Ganze.

Der Vorteil wächst mit dem Einkommensunterschied zwischen den Partnern und verschwindet, wenn beide gleich viel verdienen.

Häufige Fragen

Lohnt sich eine Gehaltserhöhung, wenn ich dadurch in eine höhere Zone rutsche?
Immer. Der höhere Satz gilt nur für den Teil des Einkommens oberhalb der Schwelle, nie rückwirkend für alles. Netto bleibt nach einer Erhöhung stets mehr übrig als vorher.
Ist das zu versteuernde Einkommen mein Bruttogehalt?
Nein, es liegt deutlich darunter. Vom Brutto gehen zuerst Werbungskosten, Sonderausgaben — darunter die Vorsorgeaufwendungen — und außergewöhnliche Belastungen ab. Für die Lohnabrechnung selbst nutzen Sie besser den Brutto-Netto-Rechner.

Quellen

Stand der Werte: 2026. Die Ergebnisse sind Orientierungswerte und ersetzen keine Steuerberatung.

Passt dazu