Seit 2021 zahlen etwa neunzig Prozent der Steuerzahler keinen Solidaritätszuschlag mehr. Abgeschafft ist er trotzdem nicht: Er beginnt nur erst, wenn die Lohnsteuer selbst eine Freigrenze überschreitet, und diese Grenze steigt jedes Jahr.
Freigrenze, nicht Freibetrag
Der Unterschied ist wesentlich. Ein Freibetrag bliebe immer steuerfrei; eine Freigrenze fällt weg, sobald sie überschritten ist. Bei 20.350,00 € Lohnsteuer ist der Soli null, einen Euro darüber wäre er ohne weitere Regel sofort über tausend Euro.
Damit dieser Sprung nicht entsteht, gibt es die Milderungszone: Der Zuschlag darf 11,9 % des Betrags nicht übersteigen, um den die Lohnsteuer die Freigrenze überschreitet. Er wächst also von null aus an, bis er die vollen 5,5 % erreicht.