Solidaritätszuschlag-Rechner 2026

Der Soli beginnt erst, wenn die Lohnsteuer 20.350 € übersteigt — und wächst danach eine Weile langsam an.

Kein Solidaritätszuschlag — die Lohnsteuer bleibt unter 20.350,00 €

Lohnsteuer im Jahr
17.164,00 €
Freigrenze
20.350,00 €
Solidaritätszuschlag im Jahr
0,00 €
Solidaritätszuschlag im Monat
0,00 €
Einordnung
unter der Freigrenze — kein Soli
Effektiver Satz auf die Lohnsteuer
0 %

Seit 2021 zahlen etwa neunzig Prozent der Steuerzahler keinen Solidaritätszuschlag mehr. Abgeschafft ist er trotzdem nicht: Er beginnt nur erst, wenn die Lohnsteuer selbst eine Freigrenze überschreitet, und diese Grenze steigt jedes Jahr.

Freigrenze, nicht Freibetrag

Der Unterschied ist wesentlich. Ein Freibetrag bliebe immer steuerfrei; eine Freigrenze fällt weg, sobald sie überschritten ist. Bei 20.350,00 € Lohnsteuer ist der Soli null, einen Euro darüber wäre er ohne weitere Regel sofort über tausend Euro.

Damit dieser Sprung nicht entsteht, gibt es die Milderungszone: Der Zuschlag darf 11,9 % des Betrags nicht übersteigen, um den die Lohnsteuer die Freigrenze überschreitet. Er wächst also von null aus an, bis er die vollen 5,5 % erreicht.

Häufige Fragen

Ab welchem Gehalt zahle ich Soli?
In Steuerklasse I liegt die Schwelle 2026 bei ungefähr 100.000 € Jahresbrutto, in Steuerklasse III entsprechend höher. Der genaue Punkt hängt von Ihren Abzügen ab — der Rechner zeigt ihn für Ihre Zahlen.
Gilt der Soli auch für Kapitalerträge?
Ja, und dort ohne Freigrenze: Auf die Abgeltungsteuer werden weiterhin 5,5 % erhoben, unabhängig von der Höhe.

Quellen

Stand der Werte: 2026. Die Ergebnisse sind Orientierungswerte und ersetzen keine Steuerberatung.

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