Mehrwertsteuer-Rechner

Netto, Steuer und Brutto in beide Richtungen — mit 19 %, 7 % oder einem eigenen Satz.

Wird nur verwendet, wenn oben „anderer Satz“ gewählt ist — etwa für Rechnungen aus anderen EU-Ländern.

Auf 1.000,00 € netto kommen 190,00 € Mehrwertsteuer. Der Bruttobetrag ist 1.190,00 €.

Nettobetrag
1.000,00 €
Mehrwertsteuer
190,00 €
Bruttobetrag
1.190,00 €
Angewandter Satz
19 %

Die Umsatzsteuer — im Alltag Mehrwertsteuer genannt — beträgt in Deutschland 19 Prozent, für Lebensmittel, Bücher, Zeitungen und den Personennahverkehr 7 Prozent. Seit dem 1. Januar 2024 gilt in der Gastronomie wieder der Regelsatz von 19 Prozent auf Speisen im Haus.

Aus dem Bruttobetrag wird die Steuer nicht durch Abziehen von 19 Prozent herausgerechnet, sondern durch Teilen durch 1,19. Der Unterschied ist beträchtlich: Bei 119 Euro brutto sind 19 Euro Steuer enthalten, nicht 22,61 Euro.

Der Divisor, nicht der Abzug

Die Steuer wird auf den Nettopreis erhoben. Der Bruttobetrag ist damit das 1,19-fache des Nettobetrags, und der Weg zurück führt über die Division. Der Steueranteil am Bruttopreis beträgt deshalb nicht 19, sondern rund 15,97 Prozent.

Beim ermäßigten Satz sind es 7 Prozent auf netto und rund 6,54 Prozent des Bruttopreises. Wer stattdessen 7 Prozent vom Bruttobetrag abzieht, weist auf der Rechnung einen zu niedrigen Nettobetrag aus.

Kleinunternehmer und der Vorsteuerabzug

Wer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzt, weist keine Umsatzsteuer aus und darf auch keine Vorsteuer abziehen. Seit 2025 liegt die Grenze bei 25 000 Euro Vorjahresumsatz und 100 000 Euro im laufenden Jahr.

Für alle anderen Unternehmen ist die Mehrwertsteuer ein durchlaufender Posten: Die eingenommene Umsatzsteuer geht ans Finanzamt, die gezahlte Vorsteuer wird gegengerechnet. Getragen wird sie am Ende vom privaten Endverbraucher.

Häufige Fragen

Welcher Satz gilt für Lieferdienste und Restaurants?
Speisen zum Mitnehmen werden mit 7 Prozent besteuert, der Verzehr an Ort und Stelle seit 2024 wieder mit 19 Prozent. Getränke unterliegen fast immer dem Regelsatz, Leitungswasser und Milch ausgenommen.
Wie runde ich den Steuerbetrag auf einer Rechnung?
Kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Bei mehreren Positionen darf entweder je Position oder auf die Summe gerundet werden — beides ist zulässig, solange es innerhalb einer Rechnung einheitlich geschieht.

Quellen

Stand der Werte: 2026. Die Ergebnisse sind Orientierungswerte und ersetzen keine Steuerberatung.

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