Die Entfernungspauschale ist der einzige Werbungskostenposten, den fast jeder Arbeitnehmer hat — und der einzige, bei dem es egal ist, wie Sie zur Arbeit kommen. Auto, Bahn, Rad oder zu Fuß: der Betrag ist derselbe.
Zum 1. Januar 2026 ist die Staffelung gefallen. Bis dahin galten 30 Cent für die ersten 20 Kilometer und 38 Cent erst darüber; jetzt sind es 38 Cent ab dem ersten Kilometer.
Warum die Pauschale oft nichts bringt
Werbungskosten wirken sich erst aus, wenn sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230,00 € übersteigen — den bekommt jeder ohnehin. Bei 230 Arbeitstagen ist diese Schwelle ab etwa 14 Kilometern einfacher Entfernung erreicht.
Alles darunter zählt nur mit, wenn andere Werbungskosten dazukommen: Arbeitsmittel, Fortbildung, Bewerbungskosten, ein häusliches Arbeitszimmer.
Was zählt und was nicht
Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung, auch wenn Sie eine längere Route fahren. Eine längere Strecke wird nur anerkannt, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und regelmäßig genutzt wird.
Angesetzt wird die einfache Entfernung, nicht die Fahrleistung — der Rückweg ist bereits eingepreist. Flüge sind ausgenommen. Tage im Homeoffice zählen nicht mit, weil an ihnen keine Fahrt stattfand.