Der Grundpreis rechnet zwei Packungen auf dieselbe Einheit um und macht sie damit vergleichbar. Genau deshalb schreibt die Preisangabenverordnung ihn im Laden vor — freiwillig würde ihn kaum jemand ausweisen.
Die größere Packung ist nicht automatisch die günstigere. Bei Aktionen, Nachfüllbeuteln und Familienpackungen dreht sich das Verhältnis regelmäßig um, und beim Vergleich zweier Marken sowieso.
Was im Regal stehen muss
Nach § 4 der Preisangabenverordnung ist neben dem Gesamtpreis der Grundpreis je Kilogramm, Liter, Meter oder Quadratmeter anzugeben. Bei Packungen unter 250 Gramm oder Milliliter darf auf 100 Gramm oder 100 Milliliter bezogen werden.
Ausgenommen sind unter anderem lose Ware nach Stückzahl und Kleinstmengen. Wo der Grundpreis fehlt, hilft nur das Nachrechnen — und genau dafür ist dieser Rechner gedacht.
Die Falle mit der Füllmenge
Eine verkleinerte Füllmenge bei gleichem Preis ist eine versteckte Preiserhöhung. Sie fällt beim Blick aufs Preisschild nicht auf, im Grundpreis dagegen sofort — dort steigt die Zahl je Kilo.
Beim Vergleich zählt außerdem die Abtropfmenge, nicht das Füllgewicht: Bei Konserven ist der Anteil Flüssigkeit von Marke zu Marke verschieden, und beide Angaben stehen auf dem Etikett.