Trinkgeld ist in Deutschland freiwillig und nicht Teil des Preises. Üblich sind fünf bis zehn Prozent im Restaurant, im Café und beim Taxi eher ein Aufrunden auf den nächsten glatten Betrag.
Der Betrag gehört rechtlich der Bedienung, nicht dem Betrieb, und ist für sie steuerfrei — anders als in Ländern, in denen das Trinkgeld einen Teil des Lohns ersetzt. Ein deutscher Kellner wird nach Tarif oder Mindestlohn bezahlt.
Aufrunden statt rechnen
In der Praxis nennt man beim Zahlen einen runden Betrag: „Machen Sie 95.“ Das ist bequemer als eine Prozentrechnung und führt bei mittleren Rechnungssummen ungefähr auf dieselbe Größenordnung.
Der Rechner zeigt deshalb neben dem Prozentbetrag auch, welchem Anteil der aufgerundete Endbetrag tatsächlich entspricht. Bei kleinen Rechnungen liegt der weit über den eingestellten zehn Prozent.
Geteilte Rechnungen
Getrennt zu zahlen ist in Deutschland selbstverständlich und wird auch bei größeren Gruppen erwartet — anders als in vielen Nachbarländern, wo eine Rechnung für den Tisch die Regel ist.
Beim Teilen durch die Personenzahl entstehen krumme Beträge. Wer sie glättet, sollte nach oben runden: Die Differenz landet beim Trinkgeld und nicht bei der Person, die als Letzte zahlt.