Eine Pferdestärke ist definiert als die Leistung, um 75 Kilogramm in einer Sekunde einen Meter zu heben — das sind genau 735,49875 Watt. Die gesetzliche Einheit ist seit 1978 das Kilowatt; PS steht im Fahrzeugschein nur noch als Zusatz.
Die britische Horsepower ist eine andere Größe: 745,7 Watt, also gut ein Prozent mehr. Wer einen englischsprachigen Prospekt liest, bekommt deshalb eine leicht niedrigere Zahl als in deutschen Angaben zum selben Motor.
Wo die Leistungsgrenzen im Führerschein liegen
Die Klasse A2 ist auf 35 kW begrenzt, also 47,6 PS, und zusätzlich auf ein Leistungsgewicht von 0,2 kW je Kilogramm. Die Klasse A1 endet bei 11 kW oder 15 PS.
Für Fahranfänger gab es früher die 18-kW-Regel bei Motorrädern; sie wurde durch die Stufenführerscheine ersetzt. Beim Auto gibt es in Deutschland keine gesetzliche Leistungsgrenze für Fahranfänger — wohl aber Aufschläge in der Versicherung.
Warum die Kfz-Steuer nicht an der Leistung hängt
Bei Pkw richtet sich die Kfz-Steuer nach Hubraum und CO₂-Ausstoß, nicht nach der Leistung. Zwei Fahrzeuge mit gleicher PS-Zahl können deshalb deutlich unterschiedlich besteuert werden.
Bei Krafträdern zählt dagegen allein der Hubraum, bei Elektrofahrzeugen das zulässige Gesamtgewicht. Die Leistung taucht in der Steuerformel überhaupt nicht auf — sie zählt vor allem für die Versicherungseinstufung.