Die Reifengröße 205/55 R16 bedeutet: 205 Millimeter Laufflächenbreite, eine Flankenhöhe von 55 Prozent dieser Breite und eine Felge von 16 Zoll. Der Gesamtdurchmesser ergibt sich also aus Felgendurchmesser plus zweimal Flankenhöhe.
Beim Umrüsten muss der Abrollumfang möglichst gleich bleiben. Wird der Reifen größer, dreht das Rad langsamer, und der Tacho zeigt weniger an, als tatsächlich gefahren wird — der teurere der beiden Fehler.
Warum der Tacho nie zu wenig anzeigen darf
Die EG-Richtlinie schreibt vor, dass die angezeigte Geschwindigkeit die tatsächliche nie unterschreiten und um höchstens zehn Prozent plus vier km/h überschreiten darf. Deshalb zeigen Serientachos ab Werk zu viel an — bei Tempo 100 echt sind es angezeigt oft 105.
Ein größerer Reifen frisst diese Reserve auf. Fällt der Tacho dadurch unter den echten Wert, ist die Umrüstung nicht mehr zulässig, unabhängig davon, ob die Größe sonst freigegeben wäre.
Was in den Papieren stehen muss
Zulässig ist nur, was in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter den Punkten 15.1 und 15.2 eingetragen ist oder in einer Betriebserlaubnis, einem Teilegutachten oder einer ABE des Herstellers steht. Sonst erlischt die Betriebserlaubnis, und der Versicherungsschutz ist gefährdet.
Der Abrollumfang allein reicht als Nachweis nicht. Auch Traglast- und Geschwindigkeitsindex müssen mindestens den Werten des Serienreifens entsprechen — ein breiterer Reifen mit niedrigerem Index ist keine gültige Alternative.