Die Anwesenheitsquote ist besuchte Termine geteilt durch stattgefundene Termine. Interessanter ist meist die zweite Frage: Wie oft darf ich noch fehlen, ohne am Ende unter die geforderte Grenze zu rutschen?
Bei fünfzehn Terminen und achtzig Prozent Mindestanwesenheit sind zwölf Termine Pflicht — drei dürfen fehlen. Wer bereits zwei versäumt hat, hat also noch genau einen frei.
Warum die Rechnung auf ganze Termine geht
Achtzig Prozent von fünfzehn sind zwölf, das geht glatt auf. Bei dreizehn Terminen sind es 10,4 — und weil man nicht 0,4 Termine besuchen kann, wird aufgerundet: elf Termine sind Pflicht, zwei dürfen fehlen.
Aufgerundet wird immer zugunsten der Anforderung, nicht zugunsten der Studierenden. Wer bei 10,4 auf zehn abrundet, verfehlt die Quote mit 76,9 Prozent.
Anwesenheitspflicht ist nicht überall zulässig
An deutschen Hochschulen haben mehrere Landesgesetze die generelle Anwesenheitspflicht eingeschränkt: Sie ist nur dort zulässig, wo das Lernziel ohne Anwesenheit nicht erreichbar ist — etwa in Praktika, Exkursionen und Sprachkursen.
In Vorlesungen ist sie danach unzulässig, in Seminaren umstritten. Wo sie gilt, muss sie in der Prüfungs- oder Studienordnung stehen und darf nicht erst im Semester angekündigt werden.