Gehaltserhöhung-Rechner

Zeigt, was von einer Gehaltserhöhung nach der Inflation übrig bleibt — real gerechnet als Verhältnis der Indizes, nicht als Differenz zweier Prozentsätze.

Vonaktualisiert

Was vor der Erhöhung im Vertrag stand — brutto. Ob monatlich oder jährlich, spielt keine Rolle, solange beide Gehaltsfelder denselben Zeitraum meinen.

Der Betrag nach der Erhöhung, ebenfalls brutto und für denselben Zeitraum wie das alte Gehalt — also beide monatlich oder beide jährlich.

Die Teuerung zwischen altem und neuem Gehalt. Bei einem Jahr die Jahresrate des Verbraucherpreisindex, bei mehreren Jahren die Teuerung über den ganzen Zeitraum.

90 € mehr, das sind 3 Prozent. Nach Abzug der Inflation bleiben 0 Prozent.

Erhöhung in Euro
90,00 €
Nominale Erhöhung in Prozent
3 %
Reale Veränderung in Prozent
0 %
Neues Gehalt in Preisen von vorher
3.000,00 €
Einordnung
Erhöhung und Inflation heben sich auf — real bleibt es beim Alten.

Drei Prozent mehr Gehalt klingen nach einem guten Jahr. Lagen die Verbraucherpreise im selben Zeitraum ebenfalls drei Prozent höher, bleibt von der Erhöhung allerdings genau nichts übrig: Auf der Abrechnung steht eine größere Zahl, im Einkaufswagen liegt dieselbe Menge. Dieser Rechner stellt beide Seiten nebeneinander — die Prozente aus dem Schreiben der Personalabteilung und die Veränderung, die davon tatsächlich ankommt.

Eingetragen werden das alte Bruttogehalt, das neue und die Teuerung über denselben Zeitraum. Heraus kommen vier Zahlen — die Erhöhung in Euro, die nominale Erhöhung in Prozent, die reale Veränderung und das neue Gehalt in Preisen von vorher — dazu ein Satz, der einordnet, ob die Kaufkraft gestiegen oder gesunken ist. Der vierte Wert ist der anschaulichste, weil er das neue Gehalt in Preisen ausdrückt, die Sie noch im Kopf haben.

Real heißt geteilt, nicht abgezogen

Der Rechner zieht die Inflation nicht von der Erhöhung ab, sondern teilt: (1 + Erhöhung) geteilt durch (1 + Inflation), minus eins. Drei Prozent mehr bei drei Prozent Teuerung ergeben damit 1,03 geteilt durch 1,03 — also exakt null. Nicht „die Hälfte aufgefressen“, nicht „fast nichts“, sondern genau der Punkt, an dem die Kaufkraft weder gestiegen noch gefallen ist. Wer stattdessen subtrahiert, kommt hier zwar auf dieselbe Null, aber aus dem falschen Grund — und liegt daneben, sobald die Zahlen größer werden.

Bei kleinen Zahlen liegen Subtraktion und Division dicht beieinander: drei Prozent Erhöhung bei zwei Prozent Inflation ergeben real 0,98 Prozent statt der grob geschätzten 1,0 — ein Unterschied, den man im Alltag ignorieren kann. Bei größeren Zahlen wird er sichtbar. Zwanzig Prozent mehr Gehalt bei fünfzehn Prozent Teuerung sind nicht fünf Prozent real, sondern 4,35. Genauso in die andere Richtung: Wer keine Erhöhung bekommt, verliert bei fünf Prozent Inflation nicht fünf Prozent Kaufkraft, sondern 4,76.

Brutto verhandelt, netto ausgezahlt

Gerechnet wird hier mit dem Bruttogehalt, weil darüber verhandelt wird und weil im Schreiben der Personalabteilung eine Bruttozahl steht. Auf dem Konto sieht die Sache regelmäßig anders aus: Wegen des progressiven Steuertarifs wird der zusätzliche Euro höher besteuert als der durchschnittliche Euro davor. Die prozentuale Erhöhung netto fällt deshalb in aller Regel kleiner aus als die prozentuale Erhöhung brutto — fünf Prozent brutto kommen netto selten als fünf Prozent an.

Wie viel kleiner sie ausfällt, hängt vom Einzelfall ab: von der Steuerklasse, von der Kirchensteuerpflicht, von eingetragenen Freibeträgen und davon, ob das Gehalt über den Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung liegt — oberhalb dieser Grenzen steigen die Beiträge nicht weiter mit. Diese Merkmale kennt der Rechner nicht, deshalb bleibt er bewusst beim Brutto. Ein Vergleich lohnt sich doppelt: einmal brutto mit diesem Rechner, einmal netto mit der eigenen Abrechnung vor und nach der Erhöhung.

Welche Inflationszahl in das Feld gehört

Ins Inflationsfeld gehört die Teuerung über genau den Zeitraum zwischen altem und neuem Gehalt. Liegt ein Jahr dazwischen, ist das die Jahresteuerungsrate des Verbraucherpreisindex, den das Statistische Bundesamt monatlich veröffentlicht. Liegen zwei oder drei Jahre dazwischen, gehört die Teuerung über den ganzen Zeitraum hinein — und die addiert sich nicht, sie multipliziert sich. Ein Jahreswert, der für drei Jahre eingesetzt wird, lässt das Ergebnis zu gut aussehen.

Ein Beispiel: zwei Jahre mit sechs und drei Prozent ergeben nicht neun Prozent, sondern 1,06 mal 1,03, also 9,18 Prozent. Wer der eigenen Erfahrung mehr traut als dem amtlichen Index, kann auch einen selbst geschätzten Wert eintragen — Miete und Lebensmittel wiegen in jedem Haushalt anders als im Warenkorb der Statistik, und die persönliche Teuerung weicht deshalb von der amtlichen ab. Wie stark sie abweicht, hängt vor allem davon ab, welchen Anteil Wohnen und Energie am eigenen Budget haben.

Häufige Fragen

Drei Prozent mehr bei drei Prozent Inflation — was bleibt davon übrig?
Genau nichts — und das exakt, nicht ungefähr. Der Rechner teilt 1,03 durch 1,03 und kommt auf 1,00, also null Prozent reale Veränderung. Aus 3.000 Euro werden 3.090 Euro, und 3.090 geteilt durch 1,03 sind wieder genau 3.000: In Preisen von vorher ist das neue Gehalt das alte. Umsonst war die Erhöhung trotzdem nicht — ohne sie wäre die Kaufkraft gesunken.
Warum rechnet der Rechner mit dem Brutto- und nicht mit dem Nettogehalt?
Weil über Brutto verhandelt wird und die Zahl aus der Personalabteilung eine Bruttozahl ist. Netto fällt die Erhöhung prozentual in aller Regel geringer aus, weil der Steuertarif progressiv ist: Der zusätzliche Euro trägt einen höheren Satz als der Durchschnitt davor. Steuerklasse, Kirchensteuerpflicht und eingetragene Freibeträge entscheiden, wie groß der Abstand ausfällt.
Welchen Inflationswert soll ich eintragen?
Die Teuerung über genau den Zeitraum zwischen den beiden Gehältern. Bei einem Jahr die Jahresrate des Verbraucherpreisindex vom Statistischen Bundesamt, bei mehreren Jahren die Teuerung über alle Jahre zusammen — multipliziert, nicht addiert. Ein selbst geschätzter Wert ist ebenso möglich, wenn der eigene Warenkorb stark vom amtlichen abweicht.

Quellen

Stand der Werte: 2026. Die Ergebnisse sind Orientierungswerte und ersetzen keine Steuerberatung.

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