Das Alter eines Menschen wird in vollendeten Lebensjahren angegeben: Wer heute Geburtstag hat, ist heute so alt geworden, wie die Zahl sagt — nicht schon am Vortag und nicht erst am Folgetag.
Rechtlich hat das eine Feinheit. Nach § 187 Absatz 2 BGB beginnt der Tag der Geburt vollständig mitzuzählen, weshalb ein Mensch juristisch bereits mit Ablauf des Tages vor dem Geburtstag ein Jahr älter wird. Für Formulare zählt trotzdem der Geburtstag selbst.
Warum das Alter nicht durch 365 geteilt wird
Zwischen zwei Geburtstagen liegen mal 365, mal 366 Tage. Wer die gelebten Tage durch 365 teilt, bekommt bei einem 40-Jährigen etwa zehn Tage zu viel — für jedes durchlebte Schaltjahr einen.
Der Rechner geht deshalb den Kalenderweg: Er zählt die Jahre, in denen der Geburtstag bereits vorbei war, und ergänzt Monate und Tage seit dem letzten Geburtstag.
Der 29. Februar
Wer an einem 29. Februar geboren ist, hat in drei von vier Jahren keinen kalendarischen Geburtstag. Die Verwaltungspraxis in Deutschland legt den Stichtag in diesen Jahren auf den 1. März, weil das Lebensjahr mit Ablauf des 28. Februar vollendet ist.
Dieser Rechner folgt derselben Regel: Fehlt der 29. Februar im Zieljahr, gilt der Geburtstag als am 1. März erreicht.