Zwischen zwei Daten liegen zwei verschiedene Zahlen, je nachdem, ob der letzte Tag mitgezählt wird. Vom 1. bis zum 3. März sind es zwei Tage Abstand, aber drei Tage Urlaub — beides ist richtig, gemeint ist nur nicht dasselbe.
Der Rechner geht standardmäßig vom Abstand aus und zählt den Endtag nicht mit. Für Fristen, Mietzeiträume und Urlaubsanträge, bei denen der letzte Tag dazugehört, gibt es das Häkchen.
Warum „drei Monate“ keine feste Zahl von Tagen ist
Drei Monate ab dem 30. November enden am 28. Februar, drei Monate ab dem 1. Dezember am 1. März — einmal 90 Tage, einmal 90 oder 91, je nach Schaltjahr. Deshalb nennt der Rechner den Abstand sowohl in Tagen als auch in Jahren, Monaten und Resttagen.
Für Fristen im Zivilrecht gilt § 188 BGB: Eine nach Monaten bestimmte Frist endet an dem Tag, der durch seine Zahl dem Anfangstag entspricht. Fehlt dieser Tag im letzten Monat, endet die Frist am Monatsletzten.
Werktage sind nicht Arbeitstage
Gezählt werden hier die Tage von Montag bis Freitag. Feiertage bleiben außen vor, weil sie sich zwischen den Bundesländern unterscheiden: Fronleichnam ist in Bayern frei, in Niedersachsen nicht.
Im deutschen Arbeitsrecht meint „Werktag“ zudem oft Montag bis Samstag — der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Werktagen entspricht deshalb vier Wochen, nicht knapp fünf.