Uhrzeiten lassen sich nicht wie Dezimalzahlen abziehen: von 8:30 bis 17:15 sind es nicht 8,45 Stunden, sondern 8,75. Der Rechner nimmt diese Umrechnung ab und zeigt beide Schreibweisen.
Die Dezimalform braucht man für Lohnabrechnung und Zeiterfassung, die Stunden-Minuten-Form für den Stundenzettel. Verwechselt werden sie regelmäßig, und der Fehler geht immer zulasten desselben.
Die Pause ist nicht freiwillig
Das Arbeitszeitgesetz schreibt ab mehr als sechs Stunden Arbeit mindestens 30 Minuten Pause vor, ab mehr als neun Stunden 45 Minuten. Die Pause zählt nicht als Arbeitszeit und wird nicht bezahlt.
Aufteilen ist erlaubt, aber Abschnitte unter 15 Minuten zählen nicht mit. Der Rechner weist die vorgeschriebene Pause aus und vergleicht sie mit der eingetragenen.
Nachtschichten über Mitternacht
Liegt das Ende vor dem Beginn, nimmt der Rechner an, dass die Schicht über Mitternacht geht, und rechnet bis zum nächsten Tag weiter. Aus 22:00 bis 6:00 werden acht Stunden.
Die zulässige Höchstarbeitszeit von acht Stunden am Werktag bleibt davon unberührt; sie darf auf zehn verlängert werden, wenn im Halbjahresschnitt acht eingehalten werden.