Kleinkläranlage-Rechner

Welche Größe eine Kleinkläranlage braucht — nach Einwohnerwerten und Abwassermenge.

Die Norm rechnet mit 150 Litern je Einwohnerwert; sparsame Haushalte liegen bei 100 bis 120.

4 Personen ergeben 4 Einwohnerwerte und 600 Liter Abwasser am Tag — nötig sind rund 7,2 m³.

Einwohnerwerte
4
Abwasser am Tag
600 Liter, also 0,6 m³
Nötiges Nutzvolumen
7,2 m³
Schlammanfall bis zur Abfuhr
0,24 m³ in 24 Monaten
Zur Anlagenart
Vollbiologische Anlagen brauchen zwei bis drei Wartungen im Jahr durch einen Fachbetrieb und eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung.

Kleinkläranlagen werden nach Einwohnerwerten bemessen, abgekürzt EW. Ein Einwohnerwert entspricht dem Abwasser einer Person, gerechnet mit 150 Litern am Tag — unabhängig davon, ob im Haushalt sparsamer gelebt wird.

Die Mindestgröße liegt bei vier Einwohnerwerten, auch wenn nur zwei Personen im Haus wohnen. Der Grund ist die biologische Stabilität: Zu kleine Anlagen kommen mit Lastschwankungen nicht zurecht, etwa wenn Besuch da ist oder jemand verreist.

Drei Bauarten und was sie leisten

Eine Mehrkammerausfaulgrube reinigt nur mechanisch: Feststoffe setzen sich ab, der Rest läuft weiter. Seit 2015 ist sie als alleinige Anlage nicht mehr zulässig, weil sie die Anforderungen an die Ablaufqualität nicht erfüllt.

Vollbiologische Anlagen ergänzen eine belüftete Stufe, in der Bakterien die gelösten Stoffe abbauen. Sie erreichen die Reinigungsklasse C und höher und sind heute der Standard. Eine abflusslose Sammelgrube reinigt gar nicht, sie speichert nur — und muss entsprechend oft geleert werden.

Warum die Sammelgrube so teuer ist

Vier Personen produzieren 600 Liter Abwasser am Tag, also gut 18 Kubikmeter im Monat. Eine Sammelgrube müsste bei zweimonatlicher Abfuhr rund 36 Kubikmeter fassen, und jede Leerung kostet je nach Region 30 bis 60 Euro je Kubikmeter.

Deshalb ist sie nur dort sinnvoll, wo kein Vorfluter für den Ablauf zur Verfügung steht und keine Versickerung möglich ist. In allen anderen Fällen amortisiert sich eine vollbiologische Anlage binnen weniger Jahre.

Häufige Fragen

Wie oft muss eine Kleinkläranlage geleert werden?
Bei vollbiologischen Anlagen wird der Schlamm abgefahren, wenn er ein bestimmtes Niveau erreicht — üblicherweise alle ein bis zwei Jahre. Die Wartung dagegen ist zwei- bis dreimal jährlich vorgeschrieben und wird von einem Fachbetrieb durchgeführt.
Wer genehmigt eine Kleinkläranlage?
Die untere Wasserbehörde des Landkreises erteilt die wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung. Die Anlage selbst braucht eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik.

Quellen

Stand der Werte: 2026. Die Ergebnisse sind Orientierungswerte und ersetzen keine Steuerberatung.

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