Die Nebenkosten einer Wohnung setzen sich aus verbrauchsabhängigen Posten — Strom, Heizung, Wasser — und festen Posten wie Müllabfuhr, Grundsteuer und Gebäudeversicherung zusammen. Der Deutsche Mieterbund nennt für die umlagefähigen Betriebskosten einen Durchschnitt von rund 2,50 bis 3,00 Euro je Quadratmeter und Monat.
Strom gehört rechtlich nicht dazu, weil er direkt mit dem Versorger abgerechnet wird — im Haushaltsbudget steht er trotzdem daneben. Deshalb rechnet dieser Rechner beides zusammen.
Welche Verbräuche normal sind
Ein Zweipersonenhaushalt verbraucht im Mehrfamilienhaus rund 2 000 bis 2 500 Kilowattstunden Strom im Jahr, im Einfamilienhaus eher 3 000. Beim Wasser liegt der Schnitt bei 45 Kubikmetern je Person und Jahr.
Beim Heizen ist die Spanne am größten: Ein unsanierter Altbau braucht 150 bis 250 Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr, ein Neubau 40 bis 70. Bei 70 Quadratmetern sind das 10 500 gegenüber 3 500 Kilowattstunden — der Unterschied ist größer als alle anderen Posten zusammen.
Was der Vermieter umlegen darf
Die Betriebskostenverordnung listet siebzehn Positionen abschließend auf: Grundsteuer, Wasser, Heizung, Aufzug, Straßenreinigung, Müll, Hausreinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinfeger, Versicherungen, Hauswart, Gemeinschaftsantenne, Wäschepflege und Sonstiges.
Nicht umlagefähig sind Verwaltungskosten und Instandhaltung — also alles, was der Erhaltung der Substanz dient. Eine Reparatur am Dach gehört dem Eigentümer, die Wartung der Heizung dagegen darf umgelegt werden.