Nebenkosten-Rechner

Was Strom, Wasser, Heizung und Müll im Monat kosten — und wie das im Vergleich dasteht.

264,17 € im Monat für 2 Personen auf 70 m² — davon 90,00 € Heizung.

Nebenkosten im Monat
264,17 €
Im Jahr
3.170,00 €
Je Quadratmeter und Monat
3,77 € je m² und Monat, alles zusammen
Verteilung
Heizung 90,00 €, Strom 72,92 €, Wasser 41,25 €, Sonstiges 60,00 € im Monat
Im Vergleich
2,73 € je m² ohne Strom — im üblichen Bereich von 2,50 bis 3,00 €

Die Nebenkosten einer Wohnung setzen sich aus verbrauchsabhängigen Posten — Strom, Heizung, Wasser — und festen Posten wie Müllabfuhr, Grundsteuer und Gebäudeversicherung zusammen. Der Deutsche Mieterbund nennt für die umlagefähigen Betriebskosten einen Durchschnitt von rund 2,50 bis 3,00 Euro je Quadratmeter und Monat.

Strom gehört rechtlich nicht dazu, weil er direkt mit dem Versorger abgerechnet wird — im Haushaltsbudget steht er trotzdem daneben. Deshalb rechnet dieser Rechner beides zusammen.

Welche Verbräuche normal sind

Ein Zweipersonenhaushalt verbraucht im Mehrfamilienhaus rund 2 000 bis 2 500 Kilowattstunden Strom im Jahr, im Einfamilienhaus eher 3 000. Beim Wasser liegt der Schnitt bei 45 Kubikmetern je Person und Jahr.

Beim Heizen ist die Spanne am größten: Ein unsanierter Altbau braucht 150 bis 250 Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr, ein Neubau 40 bis 70. Bei 70 Quadratmetern sind das 10 500 gegenüber 3 500 Kilowattstunden — der Unterschied ist größer als alle anderen Posten zusammen.

Was der Vermieter umlegen darf

Die Betriebskostenverordnung listet siebzehn Positionen abschließend auf: Grundsteuer, Wasser, Heizung, Aufzug, Straßenreinigung, Müll, Hausreinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinfeger, Versicherungen, Hauswart, Gemeinschaftsantenne, Wäschepflege und Sonstiges.

Nicht umlagefähig sind Verwaltungskosten und Instandhaltung — also alles, was der Erhaltung der Substanz dient. Eine Reparatur am Dach gehört dem Eigentümer, die Wartung der Heizung dagegen darf umgelegt werden.

Häufige Fragen

Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung kommen?
Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Danach kann der Vermieter keine Nachzahlung mehr verlangen, wohl aber muss er ein Guthaben weiterhin auszahlen.
Wie werden Heizkosten verteilt?
Nach der Heizkostenverordnung mindestens zu fünfzig und höchstens zu siebzig Prozent nach Verbrauch, der Rest nach Wohnfläche. Der Grundkostenanteil deckt Leitungsverluste ab, die unabhängig vom eigenen Verbrauch anfallen.

Quellen

Stand der Werte: 2026. Die Ergebnisse sind Orientierungswerte und ersetzen keine Steuerberatung.

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