Quadratmeter-Rechner

Boden- und Wandfläche eines Raums aus Länge, Breite und Höhe, abzüglich Türen und Fenster.

Eine Zimmertür misst rund 1,8 m², ein normales Fenster etwa 1,5 bis 2 m².

14,4 m² Bodenfläche, 34,5 m² Wand nach Abzug.

Bodenfläche
14,4 m²
Wandfläche nach Abzug
34,5 m² (brutto 38,5 m²)
Umfang, für Sockelleisten
15,4 m
Rauminhalt
36 m³
Farbbedarf für zwei Anstriche
rund 9,9 Liter

Die Bodenfläche eines rechteckigen Raums ist Länge mal Breite. Die Wandfläche ist der Umfang mal die Höhe — und erst nach Abzug von Türen und Fenstern die Zahl, mit der man Farbe oder Tapete kauft.

Für krumme Grundrisse zerlegt man den Raum in Rechtecke und addiert. Eine Nische von 1,2 mal 0,8 Metern ist knapp ein Quadratmeter mehr, den der Bodenleger sonst nicht einplant.

Wohnfläche ist nicht gleich Grundfläche

Die Wohnflächenverordnung zählt Räume unter Dachschrägen nur teilweise: unter einem Meter Höhe gar nicht, zwischen einem und zwei Metern zur Hälfte, darüber voll. Balkone und Terrassen gehen in der Regel zu einem Viertel ein.

Deshalb weicht die im Mietvertrag genannte Wohnfläche oft von dem ab, was ein Zollstock ergibt. Weicht sie um mehr als zehn Prozent nach unten ab, ist das nach ständiger Rechtsprechung ein Mangel.

Wie viel Material auf die Fläche geht

Wandfarbe deckt je nach Produkt sechs bis acht Quadratmeter je Liter und Anstrich. Für zwei Anstriche rechnet der Rechner mit sieben Quadratmetern je Liter — bei kräftigen Untergründen eher weniger.

Bei Bodenbelägen kommen fünf bis zehn Prozent Verschnitt hinzu, bei diagonaler Verlegung oder Mustern mehr. Wer knapp kalkuliert, riskiert eine Nachbestellung aus einer anderen Charge mit sichtbar anderem Farbton.

Häufige Fragen

Wie rechne ich einen Raum mit Dachschräge?
Bodenfläche wie gewohnt messen, dann die Teile unter zwei Metern Höhe gesondert erfassen: unter einem Meter zählen sie nicht, dazwischen zur Hälfte. Für Farbe zählt dagegen die tatsächliche Fläche, auch unter der Schräge.
Zählt die Fläche unter einer Einbauküche mit?
Ja. Zur Wohnfläche gehört die Grundfläche des Raums, unabhängig davon, was darauf steht. Nur fest eingebaute Vorsprünge wie Schornsteine und Pfeiler werden abgezogen, wenn sie höher als 1,50 m sind.

Quellen

Stand der Werte: 2026. Die Ergebnisse sind Orientierungswerte und ersetzen keine Steuerberatung.

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