Der Nominalzins ist der Preis des Geldes, der Effektivzins der Preis des Kredits. Zwischen beiden liegen die Gebühren und die Tatsache, dass monatlich getilgt wird — beides verteuert den Kredit, ohne im Nominalzins aufzutauchen.
Zwei Prozent Bearbeitungsgebühr auf fünf Jahre Laufzeit machen aus fünf Prozent nominal knapp sechs Prozent effektiv. Deshalb ist der Effektivzins die einzige Zahl, mit der sich Angebote vergleichen lassen.
Warum die Gebühr stärker wirkt als sie aussieht
Eine einmalige Gebühr wird vom ausgezahlten Betrag abgezogen, verzinst wird aber die volle Summe. Wer zehntausend beantragt und neunhundertachtzig weniger bekommt, zahlt Zinsen auf Geld, das er nie gesehen hat.
Dabei gilt: Je kürzer die Laufzeit, desto schwerer wiegt die Gebühr, weil sie sich auf weniger Jahre verteilt. Dieselben zwei Prozent kosten bei einem Jahr Laufzeit ein Vielfaches dessen, was sie bei zehn Jahren ausmachen.
Wie der Effektivzins ermittelt wird
Er ist der Zinssatz, bei dem der Barwert aller Raten genau dem ausgezahlten Betrag entspricht. Auch diese Gleichung lässt sich nicht auflösen; sie wird numerisch gesucht, hier durch Intervallhalbierung auf dem Monatszins und anschließende Umrechnung aufs Jahr.
Die Preisangabenverordnung schreibt in Deutschland vor, dass Kreditangebote den effektiven Jahreszins nennen müssen, und legt fest, welche Kosten einzurechnen sind. Optionale Restschuldversicherungen gehören nur dann dazu, wenn sie Bedingung für den Kredit sind — ein Punkt, der Angebote schwer vergleichbar macht.