Eine Umschuldung lohnt sich, wenn die Zinsersparnis über die Restlaufzeit größer ist als Entschädigung und Nebenkosten zusammen. Ein Prozentpunkt weniger Zins auf 180 000 Euro sind im ersten Jahr rund 1 800 Euro — über fünfzehn Jahre summiert sich das erheblich.
Der Vergleich muss bei gleicher Rate erfolgen, nicht bei gleicher Laufzeit. Wer den niedrigeren Zins in eine niedrigere Rate umsetzt, verlängert die Laufzeit und verschenkt einen Teil des Vorteils.
Wann die Entschädigung entfällt
Nach zehn Jahren ab Vollauszahlung kann eine Baufinanzierung nach § 489 BGB mit sechs Monaten Frist gekündigt werden — ohne jede Entschädigung. Diese Frist ist der wichtigste Termin einer langen Zinsbindung.
Bei Verbraucherkrediten ist die Entschädigung ohnehin auf ein Prozent des zurückgezahlten Betrags gedeckelt, bei Restlaufzeit unter einem Jahr auf ein halbes. Dort ist eine Umschuldung fast immer ohne größere Hürde möglich.
Was oft übersehen wird
Bei einer Immobilienfinanzierung muss die Grundschuld auf die neue Bank übertragen oder neu eingetragen werden. Die Abtretung kostet einige hundert Euro, eine Neueintragung deutlich mehr — dieser Posten gehört in die Rechnung.
Auch der Zinsbindungszeitraum des neuen Darlehens zählt: Ein günstigerer Zins über fünf Jahre statt fünfzehn verschiebt das Zinsänderungsrisiko nur nach vorn. Verglichen werden sollten Angebote mit ähnlicher Bindung.