Auf Zinserträge fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer an, dazu 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag darauf und gegebenenfalls Kirchensteuer. Aus 25 Prozent werden so 26,375 Prozent, mit Kirchensteuer je nach Bundesland gut 27,8 Prozent.
Der Sparerpauschbetrag von 1 000 Euro für Einzelpersonen und 2 000 Euro für Verheiratete bleibt davon frei. Bei 20 000 Euro zu drei Prozent liegt der Ertrag im ersten Jahr mit 600 Euro noch vollständig darunter.
Jährliche Zinsgutschrift gegen Zahlung am Ende
Wird jährlich gutgeschrieben, wirkt der Zinseszins — und der Freibetrag lässt sich in jedem Jahr neu nutzen. Bei Zahlung am Ende fällt der gesamte Ertrag in ein Steuerjahr, und der Freibetrag greift nur einmal.
Bei größeren Beträgen kann das mehrere hundert Euro ausmachen. Deshalb lohnt der Blick in die Konditionen: Manche Banken bieten beide Varianten zum selben Zinssatz an, und dann ist die jährliche Gutschrift die bessere.
Der reale Ertrag ist die entscheidende Zahl
Drei Prozent Zins bei zwei Prozent Inflation sind nach Steuern kein Gewinn, sondern ein leichter Verlust an Kaufkraft. Der Rechner weist diesen realen Ertrag aus, weil er über den Sinn der Anlage entscheidet.
Das ist kein Argument gegen Festgeld: Für den Notgroschen und für Geld, das in zwei Jahren gebraucht wird, ist Sicherheit wichtiger als Rendite. Für langfristigen Vermögensaufbau taugt es dagegen selten.