Einfache Zinsen werden nur auf das ursprüngliche Kapital berechnet, nicht auf bereits aufgelaufene Zinsen. Das ist der übliche Fall bei Verzugszinsen, kurzen Darlehen und Kontokorrentkrediten.
Die Formel lautet Kapital mal Zinssatz mal Zeitanteil. Der Streit steckt regelmäßig im letzten Faktor: Ob ein Jahr 360 oder 365 Tage hat, verändert das Ergebnis um gut ein Prozent.
Deutsche Zinsmethode und ihre Alternativen
Die deutsche kaufmännische Methode rechnet mit 30 Tagen je Monat und 360 Tagen im Jahr. Sie ist im Bankwesen verbreitet, weil sie die Rechnung vereinfacht und Monate vergleichbar macht.
Die taggenaue Methode zählt die tatsächlichen Kalendertage und teilt durch 365. Sie ist genauer und im Zivilrecht der Regelfall — bei Verzugszinsen ist deshalb sie maßgeblich, nicht die kaufmännische Vereinfachung.
Der gesetzliche Verzugszins
Bei Geschäften mit Verbrauchern beträgt er fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei Geschäften zwischen Unternehmen neun Punkte darüber. Der Basiszinssatz wird halbjährlich von der Bundesbank festgesetzt.
Für ein Darlehen ohne vereinbarten Zins gilt § 246 BGB mit vier Prozent im Jahr. Diese Zahl steht seit 1900 unverändert im Gesetz und hat mit dem Marktzins schon lange nichts mehr zu tun.