Rechnungsbetrag-Rechner

Netto, Umsatzsteuer und Brutto mit Rabatt und Skonto — in beide Richtungen.

5.000,00 € abzüglich 5 % Rabatt ergeben 4.750,00 € netto und 5.652,50 € Rechnungsbetrag.

Nettobetrag
4.750,00 €
Umsatzsteuer
902,50 € bei 19 %
Rechnungsbetrag
5.652,50 €
Bei Zahlung innerhalb der Skontofrist
5.539,45 € bei Zahlung binnen 10 Tagen — 113,05 € gespart, davon 18,05 € Umsatzsteuer, die beide Seiten berichtigen müssen
Was der Skontoverzicht kostet
37,2 % Jahreszins — so teuer ist es, die 20 Tage länger zu zahlen, statt Skonto zu ziehen

Die Reihenfolge entscheidet: Erst wird der Rabatt vom Nettobetrag abgezogen, dann die Umsatzsteuer aufgeschlagen. Skonto wird anschließend vom Bruttobetrag abgezogen — und mindert dabei auch die Umsatzsteuer, die entsprechend zu korrigieren ist.

Bei 5 000 Euro netto, fünf Prozent Rabatt und 19 Prozent Umsatzsteuer sind das 4 750 Euro netto, 902,50 Euro Steuer und 5 652,50 Euro Rechnungsbetrag. Zwei Prozent Skonto senken die Zahlung auf 5 539,45 Euro.

Skonto ist der teuerste Kredit, den man ausschlägt

Zwei Prozent Skonto bei zehn Tagen statt dreißig bedeutet: Für zwanzig Tage längere Zahlungsfrist zahlt man zwei Prozent. Aufs Jahr gerechnet sind das über 36 Prozent — deutlich mehr als jeder Kontokorrentkredit.

Deshalb lohnt es sich fast immer, Skonto zu ziehen, notfalls über den Dispo. Der Rechner nennt den Jahreszins, damit sich diese Entscheidung nicht nach Gefühl, sondern nach Zahl treffen lässt.

Was auf eine Rechnung gehört

§ 14 UStG verlangt unter anderem den vollständigen Namen und die Anschrift beider Seiten, die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Rechnungsdatum, eine fortlaufende Nummer, Menge und Art der Leistung, das Leistungsdatum sowie Entgelt und Steuerbetrag getrennt.

Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro genügen weniger Angaben. Wer als Kleinunternehmer nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer ausweist, muss darauf ausdrücklich hinweisen — fehlt der Hinweis und wird trotzdem Steuer ausgewiesen, schuldet man sie.

Häufige Fragen

Wird Skonto vom Netto oder vom Brutto abgezogen?
Vom Bruttobetrag. Dadurch sinkt auch die enthaltene Umsatzsteuer, und beide Seiten müssen die Bemessungsgrundlage berichtigen: Der Lieferant schuldet weniger Steuer, der Kunde darf weniger Vorsteuer ziehen.
Darf ich Skonto auch ohne Vereinbarung abziehen?
Nein. Skonto ist eine Vereinbarung, keine Selbstverständlichkeit — es muss auf der Rechnung oder im Vertrag stehen. Ein eigenmächtiger Abzug ist eine Teilzahlung, und der Rest bleibt offen.

Quellen

Stand der Werte: 2026. Die Ergebnisse sind Orientierungswerte und ersetzen keine Steuerberatung.

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