Die Reihenfolge entscheidet: Erst wird der Rabatt vom Nettobetrag abgezogen, dann die Umsatzsteuer aufgeschlagen. Skonto wird anschließend vom Bruttobetrag abgezogen — und mindert dabei auch die Umsatzsteuer, die entsprechend zu korrigieren ist.
Bei 5 000 Euro netto, fünf Prozent Rabatt und 19 Prozent Umsatzsteuer sind das 4 750 Euro netto, 902,50 Euro Steuer und 5 652,50 Euro Rechnungsbetrag. Zwei Prozent Skonto senken die Zahlung auf 5 539,45 Euro.
Skonto ist der teuerste Kredit, den man ausschlägt
Zwei Prozent Skonto bei zehn Tagen statt dreißig bedeutet: Für zwanzig Tage längere Zahlungsfrist zahlt man zwei Prozent. Aufs Jahr gerechnet sind das über 36 Prozent — deutlich mehr als jeder Kontokorrentkredit.
Deshalb lohnt es sich fast immer, Skonto zu ziehen, notfalls über den Dispo. Der Rechner nennt den Jahreszins, damit sich diese Entscheidung nicht nach Gefühl, sondern nach Zahl treffen lässt.
Was auf eine Rechnung gehört
§ 14 UStG verlangt unter anderem den vollständigen Namen und die Anschrift beider Seiten, die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Rechnungsdatum, eine fortlaufende Nummer, Menge und Art der Leistung, das Leistungsdatum sowie Entgelt und Steuerbetrag getrennt.
Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro genügen weniger Angaben. Wer als Kleinunternehmer nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer ausweist, muss darauf ausdrücklich hinweisen — fehlt der Hinweis und wird trotzdem Steuer ausgewiesen, schuldet man sie.