Der häufigste Fehler bei der Kalkulation ist, den Jahreswunsch durch die Stunden eines Angestellten zu teilen. Ein Selbständiger schreibt keine vierzig Stunden die Woche in Rechnung: Akquise, Angebote, Buchhaltung und Weiterbildung sind Arbeit, die niemand bezahlt.
Deshalb rechnet dieses Werkzeug rückwärts — vom gewünschten Gewinn über die Kosten zu den Stunden, die wirklich abrechenbar sind, und erst daraus zum Satz.
Wie viel Zeit tatsächlich abrechenbar ist
Fünfzig bis siebzig Prozent sind der Bereich, in dem sich die meisten Einzelunternehmer bewegen. Wer neu anfängt, liegt darunter, weil Akquise mehr Raum nimmt; wer feste Kunden hat, kann darüber liegen, wird aber verwundbar, sobald einer wegfällt.
Achtzig Prozent und mehr sind über ein ganzes Jahr kaum zu halten. Wer damit kalkuliert, kalkuliert seinen Satz zu niedrig und arbeitet die Differenz später unbezahlt nach.
Was in die Betriebskosten gehört
Arbeitsplatz, Geräte und deren Abschreibung, Software, Versicherungen, Steuerberatung, Fachliteratur, Fahrten, Beiträge. Bei Selbständigen kommen Kranken- und Altersvorsorge dazu — sie sind kein Gewinn, sondern eine Ausgabe, die ein Angestellter nur zur Hälfte sieht.
Nicht hineingehören Einkommensteuer und Gewerbesteuer: Sie fallen auf den Gewinn an und würden die Rechnung zirkulär machen. Der hier eingetragene Zielgewinn ist deshalb der Betrag vor Steuern.