Stundensatz für Selbständige

Welcher Stundensatz nötig ist, damit Zielgewinn, Betriebskosten und die nicht abrechenbare Zeit gedeckt sind.

72.000 € auf 1.104 abrechenbare Stunden ergeben 65,22 € je Stunde.

Nötiger Stundensatz
65,22 € je Stunde
Abrechenbare Stunden
1.104 von 1.840 Stunden
Tagessatz zu acht Stunden
521,74 €
Nötiger Umsatz
72.000 € im Jahr
Nicht abrechenbare Zeit
736 Stunden für Akquise, Buchhaltung und Weiterbildung

Der häufigste Fehler bei der Kalkulation ist, den Jahreswunsch durch die Stunden eines Angestellten zu teilen. Ein Selbständiger schreibt keine vierzig Stunden die Woche in Rechnung: Akquise, Angebote, Buchhaltung und Weiterbildung sind Arbeit, die niemand bezahlt.

Deshalb rechnet dieses Werkzeug rückwärts — vom gewünschten Gewinn über die Kosten zu den Stunden, die wirklich abrechenbar sind, und erst daraus zum Satz.

Wie viel Zeit tatsächlich abrechenbar ist

Fünfzig bis siebzig Prozent sind der Bereich, in dem sich die meisten Einzelunternehmer bewegen. Wer neu anfängt, liegt darunter, weil Akquise mehr Raum nimmt; wer feste Kunden hat, kann darüber liegen, wird aber verwundbar, sobald einer wegfällt.

Achtzig Prozent und mehr sind über ein ganzes Jahr kaum zu halten. Wer damit kalkuliert, kalkuliert seinen Satz zu niedrig und arbeitet die Differenz später unbezahlt nach.

Was in die Betriebskosten gehört

Arbeitsplatz, Geräte und deren Abschreibung, Software, Versicherungen, Steuerberatung, Fachliteratur, Fahrten, Beiträge. Bei Selbständigen kommen Kranken- und Altersvorsorge dazu — sie sind kein Gewinn, sondern eine Ausgabe, die ein Angestellter nur zur Hälfte sieht.

Nicht hineingehören Einkommensteuer und Gewerbesteuer: Sie fallen auf den Gewinn an und würden die Rechnung zirkulär machen. Der hier eingetragene Zielgewinn ist deshalb der Betrag vor Steuern.

Häufige Fragen

Was ist mit Urlaub und Krankheit?
Beides steckt in den Arbeitswochen. Sechsundvierzig Wochen entsprechen etwa dreißig Urlaubstagen samt einiger Krankheitstage. Wer weniger Wochen einträgt, bekommt einen höheren Satz — das ist die richtige Richtung, denn die Freizeit muss der Satz mitverdienen.
Wie komme ich vom Stundensatz zum Angebotspreis?
Über eine ehrliche Aufwandsschätzung und einen Zuschlag für Unsicherheit. Bei Festpreisen trägt der Auftragnehmer das Risiko der Fehlschätzung, deshalb sind zwanzig bis dreißig Prozent Aufschlag auf die geschätzten Stunden üblich.
Mein Satz liegt über dem Marktpreis. Was nun?
Dann stimmt eine der Annahmen nicht mit dem Markt überein — meist die Auslastung oder der Zielgewinn. Die Rechnung sagt nicht, was durchsetzbar ist, sondern was nötig wäre. Die Lücke zwischen beidem ist die eigentliche Information.

Quellen

Stand der Werte: 2026. Die Ergebnisse sind Orientierungswerte und ersetzen keine Steuerberatung.

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