100.000 € kennt fast jeder, die Bezugsgröße dagegen kaum jemand. Gesichert ist weder das einzelne Konto noch der einzelne Vertrag, sondern der Kunde bei einer Bank. Wer Girokonto, Tagesgeld und Festgeld beim selben Institut führt, hat trotz dreier Verträge genau eine Grenze. Wer dieselbe Summe auf zwei Banken verteilt, hat zwei davon.
Dieser Rechner stellt Ihre Guthaben bei bis zu drei Banken nebeneinander, wendet die Grenze auf jede Bank einzeln an und zeigt, welcher Teil im Entschädigungsfall gedeckt wäre und welcher offen bliebe. Bei einem Gemeinschaftskonto mit zwei Inhabern rechnet er mit der doppelten Grenze, weil sie jedem Inhaber für sich zusteht. Gerechnet wird allein mit den Beträgen, die Sie eintragen: Der Rechner schreibt keine Zinsen hinzu und rechnet keine Fremdwährung um, tragen Sie also Euro-Beträge ein.
Pro Bank und pro Kunde, nicht pro Konto
Die Voreinstellung zeigt das am deutlichsten: 120.000 € bei der ersten Bank, 50.000 € bei der zweiten. Von den 120.000 € sind 100.000 € gesichert, 20.000 € bleiben offen. Die 50.000 € bei der zweiten Bank sind vollständig gedeckt, denn dort beginnt die Grenze von vorn. Zusammen also 170.000 € Einlagen, davon 150.000 € gesichert und 20.000 € ungesichert. Dieselben 170.000 €, anders verteilt — etwa 90.000 € und 80.000 € —, wären lückenlos gedeckt.
In diese eine Grenze fällt alles, was bei dem Institut auf Ihren Namen läuft: Girokonto, Tagesgeld, Festgeld, Sparbuch, auch Guthaben in fremder Währung. Drei Verträge machen daraus keine drei Grenzen. Beim Gemeinschaftskonto dagegen zählt jeder Inhaber für sich: Das Guthaben wird beiden zu gleichen Teilen zugerechnet, jede Hälfte mit den übrigen Einlagen dieser Person bei derselben Bank zusammengezählt und dann bis 100.000 € gesichert — zusammen also bis zu 200.000 €, vorausgesetzt, beide sind wirklich Inhaber und nicht nur bevollmächtigt. Der Rechner unterstellt die gewählte Kontoform für alle drei Banken; wer nur bei einer Bank ein Gemeinschaftskonto führt, rechnet die Banken besser nacheinander durch.
Die Lizenz zählt, nicht der Markenname
Der teuerste Irrtum bei dieser Rechnung ist die Annahme, zwei Namen seien zwei Banken. Maßgeblich ist die Zulassung: Tritt ein Haus mit mehreren Marken oder einem Direktbank-Ableger unter einer einzigen Banklizenz auf, teilen sich sämtliche Guthaben eine gemeinsame Grenze von 100.000 €. Wer 80.000 € hier und 80.000 € dort liegen hat und beides zur selben Lizenz gehört, steht mit 60.000 € ungesichert da, obwohl jeder Betrag für sich unter der Grenze bleibt.
Nachsehen lässt sich das im öffentlichen Register der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, in dem jedes zugelassene Kreditinstitut mit seiner Erlaubnis geführt wird. Auch der Informationsbogen für den Einleger, den jede Bank einmal im Jahr aushändigt, hilft weiter: Er nennt das zuständige Sicherungssystem und führt die weiteren Handelsnamen desselben Kreditinstituts auf. Welche Einrichtung im Ernstfall auszahlt, hängt davon ab, welcher Bankengruppe das Haus angehört — bei den privaten Banken ist es die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken. An der Höhe der Grenze ändert das nichts: Sie steht in der Richtlinie 2014/49/EU und gilt deshalb in Spanien genauso wie hier, nur mit einer anderen zahlenden Stelle.
Was dieser Rechner nicht abbildet
Nicht jedes Guthaben bei einer Bank ist eine Einlage. Aktien, Fonds und Anleihen im Depot bleiben Ihr Eigentum und werden getrennt vom Vermögen der Bank verwahrt; die Einlagensicherung ersetzt sie schon deshalb nicht, weil sie gar nicht in ihren Anwendungsbereich fallen. Fehlen die Papiere im Ernstfall doch, springt die Anlegerentschädigung ein, und die ersetzt nur 90 % und höchstens 20.000 € — eine Anleihe der eigenen Bank bleibt ohnehin eine Forderung gegen genau dieses Haus. Auch Guthaben bei Zahlungsdienstleistern zählen nicht mit, E-Geld ist von der Einlagensicherung sogar ausdrücklich ausgenommen, so sehr die App nach einem Konto aussehen mag; hat der Anbieter dagegen eine eigene Banklizenz, gilt die Grenze wie bei jeder anderen Bank. Der Rechner unterstellt gewöhnliche Einlagen bei zugelassenen Kreditinstituten.
Für einige Lebenslagen sieht das Recht darüber hinaus einen zeitlich befristeten, höheren Schutz vor — etwa nach dem Verkauf der selbst genutzten Immobilie, nach einer Abfindung, einer Scheidung oder einem Erbfall. In Deutschland reicht er für sechs Monate ab Geldeingang bis zu 500.000 €, und auch nur dann, wenn sich der Anlass im Entschädigungsfall nachweisen lässt; Höhe und Frist legt jeder Mitgliedstaat innerhalb der europäischen Vorgaben selbst fest. Weil dieser Zusatzschutz weder dauerhaft noch für jeden gilt, bleibt er hier außen vor: Der Rechner zeigt allein den Grundschutz von 100.000 € je Bank und Kunde.