Der errechnete Geburtstermin liegt 280 Tage nach dem ersten Tag der letzten Periode — vierzig Wochen, gerechnet ab einem Zeitpunkt, an dem die Schwangerschaft noch gar nicht bestand. Diese Zählweise wirkt seltsam, hat aber einen praktischen Grund: Der Beginn der Periode ist das einzige Datum, das sich zuverlässig erinnern lässt.
Ein Termin ist er nur dem Namen nach. Etwa vier von hundert Kindern kommen an diesem Tag zur Welt; die große Mehrheit in den drei Wochen davor oder den zwei danach.
Die Naegele-Regel und ihre Korrektur
Franz Naegele formulierte die Regel 1812: erster Tag der letzten Periode plus sieben Tage, minus drei Monate, plus ein Jahr. Das entspricht 280 Tagen und setzt einen Zyklus von 28 Tagen mit Eisprung am 14. Tag voraus.
Bei längeren oder kürzeren Zyklen verschiebt sich der Eisprung und mit ihm der Termin. Die erweiterte Regel addiert deshalb die Abweichung von 28 Tagen — bei einem 32-Tage-Zyklus vier Tage mehr.
Was der Ultraschall gegenüber der Rechnung kann
Eine Scheitel-Steiß-Länge im ersten Trimester bestimmt das Schwangerschaftsalter genauer als jede Rechnung, weil Embryonen in dieser Phase sehr gleichmäßig wachsen. Weicht sie um mehr als etwa fünf Tage vom errechneten Termin ab, wird der Termin in der Regel korrigiert.
Im Mutterpass steht dann der korrigierte Termin. Für Mutterschutzfristen ist dieser maßgeblich: Der Schutz beginnt sechs Wochen davor und endet acht Wochen nach der Geburt, bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf.