Die Widmark-Formel setzt die aufgenommene Alkoholmenge ins Verhältnis zum Körperwasser: Gramm Alkohol geteilt durch Körpergewicht mal Verteilungsfaktor. Sie stammt aus den 1930er Jahren und ist bis heute die Grundlage aller Promilleschätzungen.
Was sie liefert, ist eine Schätzung mit erheblicher Streubreite. Trinktempo, Mageninhalt, Gewöhnung und Tagesform verschieben das Ergebnis um mehrere Zehntel — in beide Richtungen.
Der Abbau lässt sich nicht beschleunigen
Die Leber baut etwa 0,1 bis 0,2 Promille pro Stunde ab; gerechnet wird üblicherweise mit 0,15. Dieser Wert ist nahezu konstant und hängt nicht davon ab, wie viel getrunken wurde.
Kaffee, kaltes Duschen, Sport oder Essen ändern daran nichts. Sie machen wacher, nicht nüchterner — und genau diese Verwechslung ist gefährlich, weil sie Fahrtüchtigkeit vortäuscht, die nicht vorhanden ist.
Die Grenzen im Straßenverkehr
Ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG vor: Bußgeld, Fahrverbot und zwei Punkte. Ab 0,3 Promille wird es zur Straftat, sobald Ausfallerscheinungen hinzukommen — ein Schlangenlinienkurs genügt.
Für Fahranfänger in der Probezeit und alle unter 21 Jahren gilt nach § 24c StVG ein absolutes Alkoholverbot. Ab 1,1 Promille wird ohne weitere Anzeichen absolute Fahruntüchtigkeit angenommen.